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Der Kampf geht weiter

Nach der für die MEM-Industrie wichtigen Ablehnung der Kündigungsinitiative und dem ebenso relevanten Ja zum Kauf von neuen Kampfjets folgt am 29. November 2020 die Abstimmung über die Unternehmensverantwortungs-Initiative (UVI). Sie muss abgelehnt werden, weil sie ein Fehlkonstrukt ist. Sie schadet sowohl den Firmen in der Schweiz als letztlich auch den Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern.

Am Abstimmungssonntag vom 27. September 2020 sind wichtige Entscheide gefallen. Mit dem Nein zur Kündigungsinitiative wird der bilaterale Weg der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) fortgesetzt. Das Ja zur Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ist ein Investment in die Sicherheit der Schweiz, wovon Bevölkerung und Wirtschaft gleichermassen profitieren. Ich bin sehr froh, dass sich das Stimmvolk so entschieden hat.

Wir können uns allerdings nicht zurückzulehnen. Bereits am 29. November 2020 stehen für die Industrie wichtige Volksentscheide auf dem Programm. Eine dieser Vorlagen ist die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen», die sogenannte Unternehmensverantwortungs-Initiative (UVI). Sie will die Menschenrechte sowie die Umwelt in Entwicklungs- und Schwellenländer schützen. Das sind berechtigte Anliegen, aber leider ist die UVI ein Fehlkonstrukt. Sie nützt den Menschen in diesen Ländern nichts und schadet den Firmen in der Schweiz – auch den KMU. Warum?

  • Die UVI verlangt von allen Firmen die komplette Ăśberwachung der gesamten Wertschöpfungskette. Selbst KMU haben weltweit oft hunderte Lieferanten und Unterlieferanten. Eine lĂĽckenlose Ăśberwachung ist faktisch unmöglich.
  • Im Streitfall mĂĽssen beklagte Firmen beweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erfĂĽllt haben. Die Kläger hingegen können ĂĽber Klagen Behauptungen in die Welt setzen, die Reputation der Firmen schädigen und mĂĽssen dafĂĽr nie geradestehen. Diese Beweislastumkehr ist weltweit einzigartig und widerspricht jeglichem Rechtsempfinden.
  • Alle Unternehmen sind damit ständig dem Risiko erpresserischer Klagen ausgesetzt. Eine Welle von Prozessen wäre die Folge, welche die Firmen lähmen, deren Image beeinträchtigt und unnötig viel Zeit und Geld kosten. Es profitieren einzig die Anwälte.
  • In der Konsequenz werden sich auch unbescholtene Firmen, die mit ihren Investitionen zahllose Arbeitsplätze in Entwicklungs- und Schwellenländern geschaffen haben, aus gewissen Regionen zurĂĽckziehen. Die Menschen vor Ort verlieren ihren Job und werden womöglich wieder in die Armut zurĂĽckgedrängt. Die Initianten der UVI ignorieren, dass die absolute Armut weltweit dank Jobs in globalen Produktionsketten von 1990 und 2018 um 75 Prozent abnahm!

Es geht auch anders. Wenn Sie den Menschen in diesen Ländern helfen wollen, dann müssen Sie die UVI ablehnen. Denn mit einem Nein an der Urne tritt automatisch der Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Dieser nimmt die Unternehmen konkret in die Verantwortung, setzt aber auf Kooperation statt Konfrontation. Dieser Ansatz hat in den vergangenen Jahren zu grossen Fortschritten vor Ort geführt und fügt den zu 99 Prozent korrekt handelnden Schweizer Firmen keinen unnötigen Schaden zu.

Swissmem und auch ich unterstützen den vom Parlament ausgearbeiteten und damit politisch breit abgestützten Gegenvorschlag. Er nimmt die internationale Rechtsentwicklung auf und setzt hohe Standards. Er verzichtet auf einen Schweizer Alleingang, welcher die Schweizer Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz massiv benachteiligt würde. Helfen Sie mit, damit mit dem Gegenvorschlag eine sinnvolle Regelung in Kraft treten kann.

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Letzte Aktualisierung: 29.09.2020