Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Situation finden Sie hier:
- Neue Zölle gemäss Section 301: Section 301 (Zwangsarbeit) – neue US Zusatzzölle | S-GE
- Bestehende Zölle gemäss Section 232: Section-232: Zöllen auf Aluminium-, Stahl- und Kupferwaren | S-GE
RĂĽckforderungen
Auf Basis des Entscheids des Obersten Gerichtshofs der USA können Importeure die vor dem 20. Februar 2026 unrechtmässig bezahlten Zölle zurückzufordern. Sammelklagen vor dem Court of International Trade (CIT) sind hierbei eine Möglichkeit. Zudem hat die U.S. Customs and Border Protection (CBP) die Einführung eines neuen elektronischen Verfahrens zur Bearbeitung von Rückerstattungen für die IEEPA-Zölle bekannt gegeben.
Weitere Informationen zum Verfahren und den neusten Änderungen finden Sie hier: Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen | S-GE
Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörden haben zudem eine neue Informationsseite zu Zollrückerstattungen veröffentlicht:
International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Duty Refunds | U.S. Customs and Border Protection
Bitte lassen Sie alle Angaben von Ihrem US-Zollbroker oder Compliance-Experten ĂĽberprĂĽfen, der mit der US-Gesetzgebung vertraut ist.
Es gelten stets die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Zolltarife und behördlichen Regelungen der US-Regierung. Im Zweifel oder bei spezifischen Fragen sind schriftliche Auskünfte der US-Behörden einzuholen.
Wie Swissmem die Lage zurzeit einschätzt:
- Der neue Zoll von 12,5 Prozent ist 2,5 Prozentpunkte höher als jener, der für die EU-Staaten gilt. Diese Differenz bedeutet einen Wettbewerbsnachteil für die Firmen der Schweizer Tech-Industrie auf dem US-Markt.
- Aktuell läuft in den USA im Rahmen der Section 301 eine Untersuchung zu allfälligen industriellen Überkapazitäten. Es besteht also die Gefahr, dass für die Schweiz ein noch höherer Zollsatz resultieren könnte. Wann dazu ein Entscheid fallen wird, ist unklar.
- Umso wichtiger wäre ein rechtsverbindliches Abkommen mit den USA, welches die Schweiz gegenüber der EU nicht benachteiligt. Es würde der Schweizer Industrie bei ihren Geschäften mit den USA endlich wieder etwas mehr Sicherheit und Stabilität bringen.
Swissmem-Mitgliedfirmen werden laufend über allfällige Änderungen der US-Zollpolitik informiert. Bei Fragen können sich Mitgliedfirmen auch direkt an Aussenhandelsspezialisten Nicolas Stephan (n.stephannoSpam@swissmem.ch / 044 384 48 40) wenden.
Die Einschätzungen von Swissmem zu den Folgen der neuen US-Zölle sowie die Forderungen des Verbandes an die Politik finden Sie in den Artikeln, die auf dieser Page unterhalb den Q&As verlinkt sind.
Für Informationen zu aktuellen Entwicklungen kann auch der Liveticker von Economiesuisse konsultiert werden: News-Ticker: Handelspolitik Trump 2.0 – Folgen für die Schweiz | economiesuisse
Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Ressortleiter
+41 44 384 48 40 +41 44 384 48 40 n.stephan@swissmem.ch E-Mail

