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Anforderungen an Verpackungen

Wer Verpackungen in der EU in Verkehr bringt, muss Herstellerpflichten erfüllen. Die Verpackungen müssen gewisse Anforderungen erfüllen, und erweiterte Herstellerpflichten müssen in nationalen Systemen wahrgenommen werden. In Deutschland sind kürzlich erweiterte Pflichten in Kraft getreten. Swissmem unterstützt mit einem Webinar zu Verpackungsthemen.

Die EU-Verpackungsrichtlinie setzt den Rahmen zur Begrenzung umweltschädlicher Auswirkungen durch Verpackungen. Verpackungsvolumen und -gewicht sind beispielsweise auf das notwendige Minimum zu begrenzen, und schädliche Stoffe und Materialien sind zu minimieren. Es gelten Grenzwerte für Schwermetalle in Verpackungsmaterialien. Auch sollen die Wiederverwendbarkeit und die Verwertbarkeit von Verpackungen ermöglicht werden. Daneben bestehen für die EU-Mitgliedstaaten harmonisierte Recyclingziele für verschiedene Verpackungsmaterialien.

Nationale Herstellerpflichten

Erweiterte Herstellerverpflichtungen umfassen die Finanzierung der Entsorgung, die Organisation der Rückgabe, das Einsammeln von gebrauchten Verpackungen und die Wiederverwendung oder Wiederverwertung der eingesammelten Verpackungen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen bis 2024 dafür Systeme aufbauen, in denen Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen Registrierungs-, Melde- und Recyclingpflichten wahrnehmen. In Deutschland sind per 1. Juli 2022 erweiterte Registrierungspflichten in Kraft getreten.

Swissmem-Webinar zu Verpackungen

Die regulatorischen Vorgaben in der EU und insbesondere in Deutschland werden in einem Webinar am 29. November 2022 beleuchtet. Welche nachhaltigen Verpackungen verfügbar sind und wie mit innovativem Design smarte Verpackungen entwickelt werden können, wird aufgezeigt. Details und Anmeldung

Registrierungspflicht in Deutschland

Betroffen sind Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen und verpackten Produkten sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich. Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dies gilt auch für Hersteller in einem Drittland. Darüber hinaus bestehen gemäss deutschem Verpackungsgesetz Pflichten bezüglich Information, Rücknahme und Verwertung.

Verpackungen in der Schweiz

In der Schweiz gelten ebenfalls Grenzwerte für Schwermetalle, konkret für Blei, Cadmium, Quecksilber und deren Verbindungen sowie für Chrom(VI). Darüber hinaus bestehen Vorgaben für Verpackungen als Abfall und für gewisse Verpackungsarten wie Glas oder Holz. Letzteres kann auch die MEM-Industrie treffen, wenn beispielsweise Waren auf Paletten oder Kabelrollen importiert werden. Einerseits gelten für Holzprodukte Sorgfaltspflichten, andererseits Meldepflichten. Zukünftige Vorgaben für Verpackungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft sind ausserdem in einer Änderung des Umweltschutzgesetzes angedacht, die sich im parlamentarischen Prozess befindet («Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken»).

Nachtrag: Für die Verpackung von speziellen Gütern, wie zum Beispiel Gefahrgüter oder Lebensmittel, gelten weitere, spezifische Regelungen, die zu beachten sind.

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Letzte Aktualisierung: 03.11.2022