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Potenzial der Kreislaufwirtschaft heben

Wo stehen wir bezüglich Kreislaufwirtschaft? Genügen Stahlrecycling und langlebige Maschinen? Nein, aber damit fängt es an. Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in der MEM-Industrie bietet viel ökonomisches und ökologisches Potential. Das Schweizer Parlament will diesen Prozess unterstützen.

Kreislaufwirtschaft ist klar nicht «nur» als Recycling zu verstehen, auch wenn dies zweifellos ein sehr wichtiger Teil davon ist. Schliesslich sollen Materialien möglichst effizient im gesamten Produktions- und Konsumzyklus (eben im «Kreis») geführt werden. Neben bestehenden Recyclingprozessen werden dazu aber auch Innovationen zur Aufbereitung von Sekundärmaterialien und zu deren Einsatz notwendig.

Potenzial für neue Geschäftsmodelle

Darüber hinaus spielen innovative Geschäftsmodelle eine grosse Rolle. «Product as a service», Dienstleistungsmodelle oder «sharing economy» werden genannt. In der MEM-Industrie sind langlebige Investitionsgüter, Reparatur, Wartung und Wiederaufbereitung (Remanufacturing) meist Standard. Soll beispielsweise eine Maschine, die für eine Lebensdauer von 25 Jahren vorgesehen ist, auf 40 Jahre ausgelegt werden?

Mit einer Analyse der Kreislauffähigkeit des Geschäftsmodells kann attraktives Potenzial identifiziert werden. Gerade Investitionsgüter dürften sich, abgesehen von den hohen Investitionskosten, für ein Service-Modell eignen. Viele MEM-Unternehmen setzen sich bereits heute vertieft mit den Ansätzen der Kreislaufwirtschaft auseinander.

Vorteil durch Innovation und Digitalisierungsnähe

Innovation auf allen Ebenen ist gefragt, und die Umsetzung kann eine Kollaboration in der Lieferkette bedingen. Ein Statusbericht der Berner Fachhochschule Wirtschaft (BFH) und der Konjunkturforschungsstelle (KOF) der ETH Zürich zeigt, welche Aspekte besonders förderlich sind, um Kreislaufwirtschaft erfolgreich umzusetzen. Die Schweizer MEM-Industrie steht hier aufgrund der Komplexität der Wertschöpfungsketten vor anspruchsvollen Herausforderungen. Sie ist aber mit ihrer Innovationskraft und Affinität zur Digitalisierung prädestiniert, diese optimal zu meistern.

Gesetzlicher Rahmen soll gelegt werden

Die Kreislaufwirtschaft soll in der Schweiz auch seitens Gesetzgebung gefördert werden. Ein Vorschlag aus dem Parlament für eine Teilrevision des Umweltschutzgesetzes will die gesetzliche Basis für Ressourcenziele, Produktanforderungen und erweiterte Herstellerpflichten einführen. Swissmem unterstützt grundsätzlich diesen Vorschlag, insbesondere die Subsidiarität von Massnahmen, die Abstimmung der Regulierung mit den wichtigsten Absatzmärkten und die regelmässige Überprüfung hemmender Bestimmungen. Hingegen ist in der Umsetzung auf die beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen vor allem der KMU Rücksicht zu nehmen. Auch der Administrativaufwand soll tief gehalten und gleich lange Spiesse mit internationalen Konkurrenten gewährleistet werden.

Aktivitäten in der EU betreffen auch Schweizer Unternehmen

Die EU ist schon länger an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft.

Der zweite «Circular Economy Action Plan» von 2020 enthält verschiedene Elemente, darunter Anforderungen an Produkte (Ecodesign), Verpackungen und Abfall. Die neue Batterie-Verordnung, die in der EU gerade erarbeitet wird, setzt ein Zeichen, in welche Richtung es gehen soll: Recyclingquoten, CO2-Fussabdruck oder Gehalt an Sekundärmaterial. Darüber hinaus sind im «EU Green Deal» diverse Projekte in Arbeit, die mit der Kreislaufwirtschaft verknüpft sind. Dazu gehört auch ein Teil der sogenannten «EU-Taxonomie», unter welcher nachhaltige Unternehmensaktivitäten aufgelistet werden. Einer von sechs Themenbereichen ist die Kreislaufwirtschaft. Zukünftig werden vermehrt Informationen von Unternehmen offengelegt werden müssen, sei es, weil sie direkt in der Pflicht sind (die Grösseren), oder indirekt, weil ihre Kunden es von ihnen verlangen. Die Anforderungen dürften für viele Unternehmen einen Mehraufwand generieren. Dies wird auch Schweizer Unternehmen als Lieferanten in die EU oder mit Tochtergesellschaften in der EU betreffen.

Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Die Aktivitäten in der EU sind relevant, jedoch sind sie für die Schweiz nicht in jedem Fall zwingend. Schon heute zeichnen sich teilweise unterschiedliche Umsetzungen in den EU-Mitgliedstaaten ab, die international aktive Unternehmen belasten. Eine Verschärfung der Vorschriften ist für die Schweiz kein Weg, da sie die Wettbewerbsfähigkeit ohne ökologischen Mehrwert einschränken würde. Die parlamentarische Vorlage geht mit ihrem Bekenntnis zur Subsidiarität und zur Kooperation mit der Wirtschaft in die richtige Richtung.

Bei Fragen gibt Ihnen Christine Roth, Ressortleiterin Umwelt, gerne Auskunft.

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Letzte Aktualisierung: 12.03.2022