Im Amtsblatt vom 9. Juni 2017 hat die EU-Kommission die neuste Liste der harmonisierten Normen, welche unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Konformitätsvermutung auslösen, publiziert. Link zur Liste
Der Bau nach europäischen harmonisierten Normen, welche im Amtsblatt publiziert worden sind, löst im Anwendungsbereich der entsprechenden Norm die Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie aus. Dies bedeutet, dass der Nachweis, dass das Produkt nicht konform ist, von der Marktüberwachungsbehörde erbracht werden muss. Der Bau nach Normen ist aber freiwillig. Es ist dem Maschinenhersteller überlassen, die Sicherheit des Produkts auf andere Weise sicherzustellen. Der Beweis hierfür obliegt in diesem Fall aber dem Hersteller.
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