Mit der Anwendbarkeit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab dem 20. Januar 2027, welche die bisherige Maschinenrichtlinie ablöst, steht die europäische Maschinenindustrie vor einer bedeutenden regulatorischen Veränderung. Diese Verordnung bringt einige Neuerungen mit sich – von der zwingenden Drittzertifizierung von gewissen Produkten, Aspekten der Cybersicherheit bis hin zu digitalen Benutzerinformationen. Um eine reibungslose Anwendung zu ermöglichen, wurden kürzlich die Arbeiten für die Anpassung des bestehenden Leitfadens aufgegleist.
Die EU-Kommission hat zu diesem Zweck eine sogenannte Editorial Group ins Leben gerufen. Diese Arbeitsgruppe, die sich aus einem ĂĽbergeordneten Entscheidgremium und fĂĽnf thematisch spezialisierten Untergruppen zusammensetzt, hat die Aufgabe, den bisherigen Leitfaden in Einklang mit der neuen Verordnung zu bringen. Die Themenschwerpunkte dieser Untergruppen umfassen:
- Allgemeine Themen (General Topics)
- Wesentliche Veränderungen an Maschinen (Substantial Modification)
- Der neue Rechtsrahmen (New Legislative Framework)
- Cybersicherheit sowie KI-gestĂĽtzte Sicherheitsfunktionen und Software
- Autonome mobile Maschinen, Risiken durch Kontakt mit Hochspannungsleitungen, Sitzplätze sowie digitale Anleitungen und Informationen
Erfreulicherweise ist es gelungen, in jeder dieser Untergruppen mindestens einen Vertreter von Orgalim, dem europäischen Dachverband der Tech-Industrie, zu etablieren. Dies stellt sicher, dass die Perspektiven und Interessen der produzierenden Industrie in die Ausarbeitung einfliessen können – ein wichtiger Schritt hin zu praxistauglichen, realitätsnahen Umsetzungsrichtlinien.
Ziel ist es, den überarbeiteten Leitfaden in den nächsten 18 Monaten fertigzustellen. Bereits freigegebene Inhalte der Editorial Group sollen sukzessive veröffentlicht werden, um der Industrie frühzeitig erste Orientierung zu bieten. Dennoch muss realistischerweise davon ausgegangen werden, dass die vollständige Hilfestellung durch den Leitfaden erst relativ kurz vor Anwendungsbeginn zur Verfügung stehen wird. Das Gleiche gilt auch für die technischen Normen, welche aktuell ebenfalls erarbeitet werden. Je nach Konstruktions- und Produktionsdauer sollte man mit der Umsetzung nicht auf den Leitfaden oder die Normen warten.
Zwischenzeitlich bieten sich andere Informationsmöglichkeiten:
Nicht verpassen: Konferenz zur Maschinensicherheit am 18. November 2025
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf unsere Konferenz zur Maschinensicherheit am Dienstag, 18. November 2025 aufmerksam machen. Eines der zentralen Themen der Veranstaltung wird die neue Maschinenverordnung sein – samt ihrer Auswirkungen und Herausforderungen für Hersteller.
Bei Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier (u.meier@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.
Veranstaltungen und Bildungsangebote
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