Nach der letzten Verschärfung der Exportregeln für Kriegsmaterial im Oktober 2021 haben die europäischen Partnerstaaten das Vertrauen in die Schweiz als Lieferanten verloren. Die Bestellungen aus Partnerstaaten sind massiv zurückgegangen – angesichts der sich verschlechterten Sicherheitslage und der entsprechende markant steigenden Rüstungsausgaben ist das ebenso gefährlich wie absurd. Länder wie Deutschland, Dänemark und die Niederlande verzichten konsequent auf Beschaffungen von Rüstungsmaterial aus der Schweiz. Das hat zwei Gründe:
- Der sogenannte «NATO-Blocker»: Die Schweiz darf keinen einzigen NATO-Staat mit Kriegsmaterial beliefern, wenn auch nur einer dieser Länder in einen Konflikt verwickelt wird (NATO-Bündnisfall). Dies umfasst ganze Waffensysteme, aber auch Komponenten und Ersatzteile.
- Das Wiederausfuhrverbot von Rüstungsgütern: Europäische NATO-Staaten beschaffen und nutzen ihre Waffensysteme zunehmend gemeinsam. Entsprechend wollen sie diese ungehindert austauschen können (Interchangeability). Heute verhindert dies das Wiederausfuhrverbot der Schweiz.
Für die Rüstungsindustrie in der Schweiz sind diese Bestimmungen verheerend, denn die NATO-Staaten sind mit Abstand der wichtigste Kunde. Das zeigen die Exportzahlen der letzten zwei Jahre: 2023 gingen 84 Prozent und 2024 sogar 92 Prozent der Schweizer Rüstungsexporte in diese Länder. Die Konsequenzen zeigen sich immer deutlicher. Die Firmen sind gezwungen, ihre Produktion sowie ihr Know-how ganz oder teilweise ins Ausland zu verlagern und Stellen abzubauen. Ohne Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wird es in der Schweiz bald keine Rüstungsindustrie mehr geben.
Ständerat erleichtert Rüstungsexporte an Partnerstaaten
Swissmem ist deshalb über die heutigen Entscheide des Ständerates sehr erfreut. Konkret hat er beschlossen, den Export von Rüstungsgütern in Staaten zu erleichtern, die in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) abschliessend aufgeführt sind. Dabei handelt es sich um Rechtsstaaten (vorwiegend NATO-Staaten), welche dieselben internationalen Verpflichtungen zur Kontrolle des Rüstungshandels eingegangen sind, wie die Schweiz. Neu soll der Export in diese Länder grundsätzlich erlaubt sein, auch wenn sie sich in einem internen oder externen Konflikt befinden. Der Bundesrat soll aber die Kompetenz erhalten, die Exportbewilligung zu verweigern, wenn aussen- oder sicherheitspolitische Interessen der Schweiz gewahrt werden müssen. Ergänzend hat der Ständerat entschieden, dass Staaten gemäss Anhang 2 KMV künftig das von ihnen beschaffte Kriegsmaterial ohne Zustimmung der Schweiz an andere Länder weitergeben dürfen.
Mit diesen Beschlüssen ebnet der Ständerat den Weg, um den «NATO-Blocker» zu beseitigen und die «Interchangeability» für europäische Partnerstaaten zu ermöglichen. Swissmem zählt darauf, dass der Nationalrat diese Anpassungen des KMG in der Herbstsession unterstützen wird.
Ein Entscheid für die Sicherheit der Schweiz
Die ständerätlichen Entscheide sind wichtige Schritte, um das Vertrauen unserer Nachbarn in die Verlässlichkeit der Schweiz wieder herzustellen. Sie sind auch gute Nachrichten für die Rüstungsindustrie in der Schweiz sowie für die Sicherheit unseres Landes. Ohne diese Gesetzesanpassungen kann die hiesige Rüstungsindustrie wirtschaftlich nicht überleben. Das gefährdet die Sicherheit der Schweiz, weil es keine Betriebe mehr geben wird, welche die Systeme der Schweizer Armee einsatzfähig halten werden.
Weitere Auskünfte erteilen:
Noé Blancpain, Leiter Kommunikation und Public Affairs
Tel. +41 44 384 48 65 / Mobile +41 78 748 61 63
E-Mail n.blancpainnoSpam@swissmem.ch
Philippe Cordonier, Responsable Suisse romande
Tel. +41 44 384 42 30 / Mobile +41 79 644 46 77
E-Mail p.cordoniernoSpam@swissmem.ch