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Verantwortungsvolle Lösung im Interesse der Sicherheit der Schweiz

Auch der Ständerat hat die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) verabschiedet. Er macht damit den Weg frei für zeitgemässe Regeln bei Rüstungsexporten. Bewährte Kontroll- und Schutzmechanismen bleiben bestehen, gleichzeitig wird der Export in klar definierte Partnerstaaten erleichtert. Das revidierte KMG stärkt die Sicherheit der Schweiz, wahrt die Neutralität, stützt die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Rüstungsindustrie und festigt das Vertrauen der Partnerstaaten in die Verlässlichkeit unseres Landes.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) angenommen. Mit den angepassten Regeln wird neu der Export von Rüstungsgütern in Staaten erlaubt, die in einen internen oder externen Konflikt verwickelt sind. Das betrifft aber nur Staaten, die im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgeführt sind. Dabei handelt es sich um Rechtsstaaten, welche dieselben internationalen Verpflichtungen zur Kontrolle des Rüstungshandels eingegangen sind, wie die Schweiz. Ausserdem soll künftig die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern erlaubt werden. 

Das Parlament hat für die Revision des KMG einen zeitgemässen und verantwortungsvollen Ansatz gewählt. Die wwichtigen Sicherungsmechanismen bleiben erhalten. Jedes Exportgeschäft muss weiterhin vom Bund bewilligt werden. Wie bisher dürfen keine Staaten mit Rüstungsgütern beliefert werden, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese Güter gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden. Ebenso ausgeschlossen sind Staaten, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass das Material an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird. Bestehen hier Zweifel, kann der Bundesrat aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen eine Endverbleibserklärung verlangen und damit eine Wiederausfuhr verhindern. Zudem bekommt der Bundesrat wieder etwas mehr Flexibilität, um in Einzelfällen aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Überlegungen eine Bewilligung zu erteilen oder zu verbieten. 

Zentral für die Sicherheit der Schweiz

Das revidierte KMG stärkt die Sicherheit der Schweiz und steht im Einklang mit ihrer Neutralität. Die bewaffnete Neutralität verlangt, dass die Schweiz verteidigungsfähig ist. Dafür braucht es eine eigene, leistungsfähige Rüstungsindustrie. Diese kann nur überleben, wenn sie ihre Produkte exportieren kann. Die neuen Exportbestimmungen erleichtern den Export in klar definierte, meist europäische Partnerländer. Sie schaffen die Voraussetzungen, damit die Schweiz einen Beitrag zur Sicherheit Europas leisten kann sowie das Vertrauen der Partnerländer in die Schweiz wiederhergestellt wird. Nur so kauft das Ausland künftig wieder von Schweizer Herstellern. «Swissmem begrüsst das revidierte KMG ausdrücklich», betont Stefan Brupbacher, Direktor Swissmem. «Das sind gute Nachrichten für die Sicherheit der Schweiz und die hiesige Rüstungsindustrie. Ich bin überzeugt, dass der Bund wie bisher die angepassten Regeln verantwortungsvoll umsetzen wird.» 

Swissmem ist bereit, sich im Falle einer Referendumsabstimmung vehement für ein JA zum revidierten KMG einzusetzen. 
 

Weitere Auskünfte erteilen: 

Noé Blancpain, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Kommunikation & Public Affairs
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Philippe Cordonier, membre de la direction et responsable Suisse romande
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Letzte Aktualisierung: 04.12.2025