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Revision der Maschinenrichtlinie? Stand der Dinge

Zurzeit untersucht die EU-Kommission die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie in verschiedener Hinsicht. Über eine Revision ist noch nicht entschieden worden. Voraussichtlich dürfte sich diese – insbesondere aus politischen Gründen – jedoch nicht mehr verhindern lassen.

Im Jahr 2016 startete die EU-Kommission mit der Evaluation der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, womit üblicherweise die Tauglichkeit in der praktischen Anwendung und die Zielerreichung einer Regulierung untersucht wird. Ausserdem hat eine öffentliche Konsultation und eine gezielte Befragung von Unternehmen, Marktaufsichtsbehörden usw. stattgefunden. Die Ergebnisse wurden in einem Evaluationsbericht zusammengeführt.

Untersuchung der EU-Kommission

Dieser Bericht attestiert im Ergebnis, dass die Maschinenrichtlinie in der Praxis gut funktioniert und die Ziele des Gesetzgebers erreicht. Dies sind im Wesentlichen die Sicherheit von Maschinen sowie das Funktionieren des freien Warenverkehrs. Gleichzeitig thematisiert der Bericht die Frage, ob die Richtlinie in der vorliegenden Version auch die Sicherheit von technischen Produkten, welche mit «neuen» Technologien (z.B. künstliche Intelligenz, Roboter, IoT) ausgestattet sind, sicherzustellen vermag. Zur Beurteilung dieser Frage hat die EU-Kommission eine eigene Studie mit Schwerpunkt künstliche Intelligenz in Auftrag gegeben. Diese wird voraussichtlich in den nächsten Wochen publiziert.

Haltung von Swissmem

Swissmem vertritt die Position, dass eine Revision der Maschinenrichtlinie nicht notwendig ist. Die inzwischen langjährigen Erfahrungen mit dieser Gesetzgebung sind durchwegs positiv, selbst wenn sich immer wieder Auslegungsfragen stellen. Mit Sicherheit werden mit einem revidierten Erlass neue Auslegungsfragen aufgeworfen. Auch die «neuen» Technologien stellen für Swissmem keinen hinreichenden Grund für eine Revision dar. Schliesslich werden diese Technologien teilweise seit Jahren eingesetzt. Die Richtlinie schreibt zudem keine Technologie vor, vielmehr müssen unabhängig davon die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden. Folglich ist Swissmem nach wie vor der Meinung, dass eine Revision nicht erforderlich ist. Unter Berücksichtigung der politischen Realitäten zeichnet sich jedoch ab, dass sich diese wohl nicht verhindern lässt. Insofern wird sich Swissmem dafür einsetzen, dass sich die Revision in Grenzen hält und gleichzeitig auch Vereinfachungen für die Maschinenhersteller daraus resultieren (z.B. bei den Betriebsanleitungen). Für diese Anliegen setzen wir uns bei Orgalim, dem Europäischen Dachverband der Maschinenindustrie, ein.

Zeithorizont

Nach dem «Factfinding» der EU-Kommission wird erwartet, dass inhaltliche Revisionsvorschläge in der ersten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht werden. Anschliessend beginnt der politische Prozess. So wie es heute aussieht, wird eine allfällig revidierte Richtlinie kaum vor 2023 in Kraft treten. Danach wird es eine Übergangsfrist von ein bis zwei Jahren geben, bis sie anwendbar ist. Weil aus der Richtlinie wohl eine Verordnung werden wird, muss sie nicht mehr ins nationale Recht der Mitgliedstaaten überführt werden, sondern ist direkt als EU-Gesetzgebung anwendbar.

Mitgliedfirmen steht Urs Meier für weitere Fragen zur Verfügung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).

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Letzte Aktualisierung: 20.02.2020