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UKCA: unbefristete Anerkennung der Konformität

Die britische Regierung hat beschlossen, den Geltungsbereich der unbefristeten Anerkennung der Konformität auszuweiten.

Wie bereits im August des letzten Jahres berichtet (Swissmem Newsletter 14/2023 vom 22. August 2023), haben die britischen Behörden damals informiert, dass sie die Konformität von insgesamt 18 Produktgruppen mit den einschlägigen EU-Vorschriften für unbestimmte Zeit anerkennen.

Nun hat die britische Regierung beschlossen, den Geltungsbereich der unbefristeten Anerkennung von Konformitätsbewertungen, die auf EU-Recht basieren, auszudehnen. Die notwendige gesetzliche Regelung soll im Frühjahr auf den Weg gebracht werden.

Nebst den bereits erwähnten 18 Produktgruppen kommen die folgenden drei dazu:

  1. EU-Richtlinie 2009/125/EG für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Ecodesign-Richtlinie)
  2. Richtlinie 2014/28/EU über Explosivstoffe für zivile Zwecke
  3. Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie 2011/65/EU)

Bei der RoHS-Richtlinie ist folgendes zu beachten: Wenn Produkte die in Anhang II der RoHS-Richtlinie festgelegten Konzentrationshöchstwerte erfüllen, werde seitens UK die Konformität mit den geltenden EU-Vorschriften und die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkannt. Wenn sich hingegen ein Produkt auf eine ausgenommene Verwendung gemäss Anhang III oder IV stützt, erfolgt eine Anerkennung nur, wenn es eine gleichwertige Ausnahmeregelung in den RoHS-Vorschriften des Vereinigten Königreichs gibt.

Somit werden die Unternehmen hinsichtlich dieser 21 Produktvorschriften die Wahl haben, entweder die CE-Kennzeichnung oder die UKCA-Kennzeichnung zu verwenden, um ihre Produkte auf dem Markt in Grossbritannien (England, Schottland und Wales) in Verkehr zu bringen. Die Anerkennung gilt, solange die britischen Vorschriften jenen in der EU gleichwertig sind. Dies ist in den erwähnten Produktgruppen aktuell der Fall.

Die Anerkennung wurde noch nicht auf Medizinprodukte, Bauprodukte, Schiffsausrüstungen, Eisenbahnprodukte, Seilbahnen, ortsbewegliche Druckgeräte und unbemannte Luftfahrtsysteme ausgedehnt.

Bei Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier gerne zur Verfügung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).

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Letzte Aktualisierung: 08.03.2024