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Ukraine: Die Schweiz setzt das 13. Sanktionspaket der EU um

Die Schweiz schliesst sich dem 13. Sanktionspaket der Europäischen Union (EU) an. Die Massnahmen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten.

Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die EU im Rahmen ihres 13. Sanktionspakets neue Sanktionen gegen Russland erlassen, welche von der Schweiz mittlerweile auch implementiert wurden.

Es handelt sich um die Sanktionierung von über hundert natürlichen Personen und fast neunzig Unternehmen und Organisationen. Bei den neu sanktionierten natürlichen Personen sowie Unternehmen handelt es sich vorwiegend um solche, die im russisch militärisch-industriellen Komplex tätig sind und somit namentlich an der Herstellung von Raketen, Drohnen, Flugabwehrraketensystemen und anderer militärischer Ausrüstung beteiligt sind.

Um Russland weiter daran zu hindern, sensible Güter und Technologien für das russische Militär zu erwerben, wurden zudem weitere Massnahmen im Handelsbereich eingeführt. Neu ist beispielsweise der Verkauf und die Ausfuhr von Komponenten nach Russland verboten, die für die Entwicklung und Herstellung von Drohnen verwendet werden können.

Bei Rückfragen von Mitgliedsunternehmen zu den Sanktionen steht Ihnen Rechtsanwältin, Doris Anthenien (d.antheniennoSpam@swissmem.ch), Ressortleiterin Recht, gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 08.03.2024