Startseite Wissen Personalwesen Arbeitsrecht Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit bei Energiemangellage
Ansprechpartner  Eva Bruhin Eva Bruhin
Ressortleiterin
+41 44 384 42 81 +41 44 384 42 81 e.bruhinnoSpam@swissmem.ch
Teilen

Bewilligung von Nacht- und Sonntagsarbeit bei Energiemangellage

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 21. Februar 2024 kann Betrieben bei einer Energiemangellage eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit gewährt werden.

Nach dem neuen Abs. 1bis zu Art. 27 ArGV 1 stellt eine Energiemangellage neu explizit ein dringendes Bedürfnis für Nacht- und Sonntagsarbeit dar und kann eine zeitlich befristete Bewilligung für Nacht- oder Sonntagsarbeit durch die kantonalen Behörden rechtfertigen.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, den Betrieben zu ermöglichen, Arbeitnehmende in Zeiten zu beschäftigen, wenn der Energieverbrauch generell geringer ist und sich so Energie sparen lässt. Diese Massnahme soll nach dem Bundesrat auch dazu beitragen, Strom- und Gaskontingentierungen sowie Kurzarbeit zu vermeiden.

Voraussetzungen für Bewilligung und Dauer 

Voraussetzung für eine solche Bewilligung ist zunächst, dass der Bund aufgrund einer Energiemangellage behördliche Massnahmen anordnet.

Die Bewilligung wird für eine Dauer von höchstens 6 Monate ausgestellt (Art. 40 Abs. 1 ArG V 1). Die kantonale Behörde kann die Bewilligung um höchstens drei Monate verlängern, wenn die Verzögerung nicht dem Betrieb zuzuschreiben ist (Art. 40 Abs. 1 ArGV 1).

Die Änderung tritt per 1. April 2024 in Kraft.

Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Eva Bruhin, stv. Bereichsleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (e.bruhinnoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.

War dieser Artikel lesenswert?

Unsere Dienstleistungen zu diesem Thema

Mitgliedfirmen

Exklusive Bildungsangebote ermöglichen Zugang zu Fachwissen mit hohem Praxisbezug für unsere…

Mehr erfahren

Law + more

Arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung für alle Unternehmen innerhalb und ausserhalb der…

Mehr erfahren

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 08.03.2024