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Neue CO2-Verordnung: Bundesrat straft Spitzenreiter ab!

Die Swissmem Firmen haben seit 1990 ihre CO2-Emmissionen um 62% gesenkt. Mit einem Restanteil von 3.7% Erdölprodukte am Gesamtenergieverbrauch ist der Umstieg von Oel auf Erdgas weit fortgeschritten. Damit hatte die Industrie als einziger Sektor die Schweizer Klima-Zwischenziele 2020 erreicht und die mit dem Pariser Klimaabkommens angestrebte Reduktion von 50% bis 2030 bereits übertroffen. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten CO2-Verordnung werden nun aber genau diese Firmen abgestraft, welche ihre Emissionen bisher freiwillig mehr reduziert haben, als sie dies hätten tun müssen.

Das bisherige Zielvereinbarungssystem mit Verminderungsverpflichtungen war ein Erfolgsmodell: 

  • Rund 50% aller industriellen CO2-Emissionen der Schweiz sind im Zielvereinbarungssystem erfasst und unterliegen einem jährlichen Monitoring.
  • Teilnehmende Unternehmen werden ĂĽber viele Jahre hinweg professionell beraten und bei der Umsetzung von Emissionsreduktionsmassnahmen begleitet. Viele Firmen realisieren so Emissionsreduktionen, welche ĂĽber die Vorgaben hinaus gehen.
  • Mit verbindlichen Verminderungsverpflichtungen und nachweislichen Emissionsreduktionen hatten Unternehmen Anspruch auf die RĂĽckerstattung der CO2-Abgabe. Dies ermöglichte den Firmen Investitionen in Emissionsreduktionen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu stark zu belasten. 

Pauschale Reduktionsvorgabe widerspricht dem «bottom-up»-Ansatz

Mit der neuen pauschalen Reduktionsvorgabe der CO2-Emmissionen von mindestens 2.25% pro Jahr, unabhängig von technischen Herausforderungen, Wirtschaftlichkeitskriterien und Vorleistungen, stellt die neue CO2-Verordnung das bisher erfolgreiche Zielvereinbarungssystem auf den Kopf. Während bisher «bottom-up» in jedem Unternehmen effektive und wirtschaftliche Emissionsreduktionsmassnahmen identifiziert und evaluiert wurden, gilt kĂĽnftig ĂĽber alle Branchen und Produktionsprozesse hinweg die gleiche «top-down»-Vorgabe. Das ist ein krasser und unnötiger Paradigmenwechsel, der das Zielvereinbarungssystem und damit die Begleitung der Unternehmen bei ihren Emissionsreduktionsprojekten gefährdet. 

Neu teilnehmende Unternehmen fordern, bisher Teilnehmende nicht ĂĽberfordern 

FĂĽr die energieintensive Metallindustrie, die auf Hochtemperaturprozesswärme angewiesen ist, gibt es fĂĽr die nicht elektrifizierbaren Prozesse aktuell schlicht keine fossilfreien in ausreichender Menge verfĂĽgbaren und wirtschaftlich tragbaren Alternativen. Eine pauschale Reduktionsvorgabe von 2.25% ist aufgrund fehlender Handlungsoptionen nicht angebracht Die Branchen mit schwer vermeidbaren Emissionen drohen nun davon ausgeschlossen zu werden. Wer bereits seit Jahren in Inlandmassnahmen an seinem Produktionsstandard investiert und Emissionen reduziert hat, wird nun dafĂĽr bestraft. Trittbrettfahrer hingegen werden belohnt. Das ist keine nachhaltige Klimapolitik. 

Statt Kontinuität und positive Anreize im Klimaschutz schafft die neue Verordnung BĂĽrokratie, Frustration und belastet die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Angesichts der von den USA verhängten arbiträren Zölle ist dies das Letzte, was wir fĂĽr das Ăśberleben unserer Industrie am Standort Schweiz brauchen! 

Was es braucht:

  • BerĂĽcksichtigung von Vorleistungen: Es muss berĂĽcksichtigt werden, ob ein Unternehmen in einer vergangenen Periode bereits eine Verminderungsverpflichtung abgeschlossen hat. Firmen dĂĽrfen fĂĽr bisherige Reduktionsanstrengungen nicht benachteiligt werden, indem bereits reduzierte Emissionen, resp. die tiefere «Baseline» als negative Hypothek in neue Verpflichtungen einfliessen.
  • nach Branchen differenzierte Vorgaben: Der Zugang zum Zielvereinbarungssystem mit Verminderungsverpflichtung muss fĂĽr alle bisherigen Teilnehmenden weiterhin möglich sein. Die neuen Vorgaben dĂĽrfen nicht dazu fĂĽhren, dass Betreiber von Anlagen mit Hochtemperatur-Prozesswärme mangels technischer Alternativen zum Erdgas kĂĽnftig «de-facto» aus dem ZV-System mit Verminderungsverpflichtungen ausgeschlossen werden.

Swissmem kritisiert den Entscheid des Bundesrats und setzt sich weiterhin fĂĽr die Anliegen der betroffenen Unternehmen ein. 

Medienmitteilung des Bundesrats: Bundesrat setzt revidierte CO2-Verordnung in Kraft

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Letzte Aktualisierung: 10.04.2025