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Indirekter Gegenvorschlag Konzern­verantwortungs­initiative: Stossrichtung stimmt, Verbesserungen noch nötig

Die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz in den Bereichen Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit ist ein Teil des indirekten Gegenvorschlags zur abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens befürwortet Swissmem die Stossrichtung der Verordnung. Jedoch sehen wir Verbesserungspotenziale hinsichtlich der praktischen Umsetzung in den Unternehmen sowie in der Reduktion der Komplexität.

Ein Teil des Verordnungsvorschlags scheint weitgehend international abgestimmt, was für die exportorientierte Industrie ein sehr wichtiges Kriterium darstellt. Die Übernahme der EU-Vorschriften im Bereich von Konfliktmineralien und –metallen ohne Swiss Finish beurteilt Swissmem als positiv. Immerhin in diesem Bereich und hinsichtlich der Konkurrenz aus der EU ist damit für die Schweizer Industrieunternehmen ein Level Playing Field geschaffen worden.

Im Bereich der Kinderarbeit geht die Schweiz eindeutig weiter als das Ausland. Der Verweis auf internationale Regelwerke scheint zweckmässig, auch wenn diesbezüglich noch verschiedene Unsicherheiten beseitigt werden müssen. Insbesondere weil etliche dieser Regelwerke für Staaten und nicht für Unternehmen geschrieben worden sind. Aufgrund dieser Vorreiterrolle der Schweiz sind lautstark geäusserte Forderungen von einzelnen NGOs nach Verschärfungen des indirekten Gegenvorschlags in aller Form zurückzuweisen. Bei einer weiteren Verschärfung leidet die Praktikabilität zusätzlich, was für die Zielsetzung der Gesetzgebung in keiner Weise förderlich ist.

Für die Unternehmen stellt die Rückverfolgbarkeit der Mineralien/Metalle sowie der Produkte in Bezug auf Kinderarbeit die grösste Herausforderung dar. Es ist zu erwarten, dass insbesondere für kleinere Unternehmen der Aufwand enorm sein wird. Aus diesem Grund erachten wir es als verhältnismässig und vertretbar, wenn in der Verordnung mindestens dieselben Schwellenwerte und dieselbe Systematik wie im indirekten Gegenvorschlag (Gesetz) für die nicht finanzielle Berichterstattung gelten. Dies führt dazu, dass dieselben Unternehmen einheitlich unter beide Teile der Gesetzgebung fallen, was – ohne die Zielsetzung negativ zu beeinflussen – auch die Komplexität reduzieren würde.

Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Bei Fragen von Mitgliedern steht Urs Meier gerne zur Verfügung (u.meiernoSpam@swissmem.ch).

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Letzte Aktualisierung: 19.07.2021