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UKCA: unbefristete Anerkennung der CE-Kennzeichnung

Das britische «Department for Business and Trade» hat am 1. August 2023 angekündigt, bis auf Weiteres die CE-Kennzeichnung von Produkten anzuerkennen, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden.

Damit wird über den bisher kommunizierten Zeithorizont vom 31. Dezember 2024 hinaus die CE-Kennzeichnung von Produkten anerkannt, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden. Dies bedeutet, dass solche Produkte in England, Schottland und Wales entweder das CE-Zeichen oder natürlich auch das UKCA-Zeichen tragen können. Die dafür notwendige Gesetzgebung soll in Kürze auf den Weg gebracht werden. In Nordirland ist die CE-Kennzeichnung bereits anerkannt.

Das gilt für insgesamt 18 Produktgruppen. Die für die Tech-Industrie wichtigsten sind abgedeckt:

  • Maschinen
  • elektrische Niederspannungsgeräte
  • elektromagnetische Verträglichkeit
  • Aufzüge
  • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Gasgeräte
  • Druckgeräte
  • einfache Druckbehälter
  • Geräte zur Verwendung im Freien
  • nichtselbsttätige Waagen
  • Messgeräte
  • Funkgeräte
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

In den Wochen zuvor hatte die britische Verwaltung verschiedene Roundtable-Veranstaltungen organisiert. Auch Swissmem hat an einer dieser Runden teilgenommen und die Probleme der Unternehmen sowie die negativen Auswirkungen (ohne Mehrwert!) mit UKCA dargelegt. Offensichtlich haben diese Stakeholder Hearings zu einem «Umdenken» geführt. Das ist zunächst sehr erfreulich, aber nur ein Schritt.

Denn die am meisten diskutierte Frage ist damit unseres Erachtens noch nicht beantwortet: Braucht es einen im Königreich niedergelassenen Wirtschaftsakteur oder nicht? Swissmem wird in dieser Frage (weiterhin!) mit den britischen Behörden in Kontakt bleiben und Sie über das Ergebnis auf dem Laufenden halten.

Für Fragen von Mitgliedern steht Ihnen Urs Meier (u.meiernoSpam@swissmem.ch) gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 15.08.2023