Startseite UKCA: Verlängerung der Übergangsfrist bis 31. Dezember 2024
Ansprechpartner  Urs Meier Urs Meier
Ressortleiter
+41 44 384 48 10 +41 44 384 48 10 u.meiernoSpam@swissmem.ch
Teilen

UKCA: Verlängerung der Übergangsfrist bis 31. Dezember 2024

Grossbritannien ist per 31. Januar 2020 aus der EU und damit aus dem System des technischen Rechts ausgetreten. Während einer Übergangsfrist werden von den britischen Behörden CE-konforme Produkte akzeptiert. Diese Frist sollte Ende Jahr auslaufen. Wir wurden nun von offizieller Seite informiert, dass die zwingende Einführung des UKCA-Systems auf Ende 2024 verschoben wird.

Dies bedeutet, dass die britischen Behörden bis dann weiterhin die CE-Konformität akzeptieren. Folglich müssen erst ab dem 1. Januar 2025 Produkte, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, den britischen Vorschriften entsprechen und die formellen Anforderungen des UKCA-Systems erfüllen. Für Medizinprodukte, Bauprodukte, Seilbahnen, bewegliche Druckgeräte, unbemannte Luftfahrtsysteme, Schienenfahrzeuge und Schiffsausrüstung gelten andere Vorschriften, für die wir keine aktuellen Informationen erhalten haben.

Für Fragen von Mitgliedfirmen steht Urs Meier, u.meiernoSpam@swissmem.ch, gerne zur Verfügung.

War dieser Artikel lesenswert?

Weitere Themen

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 18.11.2022