Es ist wichtig, dass auch die Lernenden bereits vom ersten Tag an die einfachen und wichtigen Grundregeln kennen und verinnerlichen. Die Beachtung dieser wenigen Regeln, kann bereits sehr viel bewirken:
- Ich kenne die Arbeit und bin dafĂĽr Âinstruiert worden
- Ich arbeite nie ohne die notwendige PSA
- Ich bediene Maschinen und Geräte nach den Vorschriften
- Ich organisiere meinen ÂArbeitsplatz und behalte Ordnung
- Ich halte mich an die Sicherheitsvorschriften und gefährde weder mich noch andere
Was passieren kann und welches allenfalls die rechtliche Konsequenzen sein könnten, zeigt die SUVA im Rahmen zweier Anlässe eindrücklich anhand eines praxisbezogenen Falles:
«Stellen Sie sich vor: Ein 17-jähriger Lernender fällt 4 Meter in die Tiefe und verletzt sich schwer. Wer ist schuldig? Wer kann zur Verantwortung gezogen werden?» Erleben Sie im Rahmen eines nachgestellten Prozesses, wie ein solcher Fall vor Gericht geklärt wird. Die zwei Anlässe finden an folgenden Daten und Standorten statt:
- Montag, 11. September 2017, Bern
- Donnerstag, 21. September 2017, ZĂĽrich-Regensdorf
Die Teilnahme an der Veranstaltung gilt als Ausbildung gemäss SGAS und wird mit 2 Fortbildungspunkten angerechnet. Der Anlass kostet 300 CHF pro Person. Als Besteller der Unterlagen zur «Sicheren Lehrzeit» / Als EKAS-Kursteilnehmer haben Sie Vorrang und können sich bereits heute anmelden. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Anmeldeschluss: Freitag, 18. August 2017. Weitere Informationen unter: www.suva.ch/gerichtsevent2017
FĂĽr Swissmem-Mitglieder gibt Herr Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (044 384 42 26 oder c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch) gerne Auskunft.