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Marktgerechte Lösungen bei der Arbeitszeitgestaltung

Die Arbeitszeitgestaltung spielt angesichts der hohen Personal- und Lohnstückkosten in der Schweiz eine zentrale Rolle. Es braucht möglichst flexible und liberale Rahmenbedingungen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der MEM-Unternehmen zu stützen.

Ein flexibles Arbeitszeitsystem – insbesondere eine Jahresarbeitszeit – kann helfen, unproduktive Leerstunden zu vermeiden und die Arbeitszeit optimal zu gestalten. Arbeitsgesetz und GAV bieten dabei einen verhältnismässig grossen Gestaltungsspielraum.

GAV ermöglicht Arbeitszeiterhöhungen in Ausnahmefällen

Mit dem Ziel, Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten oder zu schaffen, sind Abweichungen von der Arbeitszeitregelung des GAV ausnahmsweise möglich. Diese Ausnahmen sind möglich

  • zur Anpassung an besondere Kapazitätszyklen,
  • zur Durchführung besonderer Innovationsprojekte,
  • zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten und
  • zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit.

In diesen Fällen können die GAV-unterstellten Swissmem Mitgliedfirmen befristet die Normalarbeitszeit von 40 Std. pro Woche entschädigungslos erhöhen. Diese Erhöhung muss mit der Arbeitnehmervertretung in einem besonderen Verfahren vereinbart werden.

Verzicht auf Arbeitszeiterfassung

Der aktuelle GAV sieht die Möglichkeit vor, individuell den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung zu vereinbaren. Voraussetzungen sind, dass der Arbeitnehmende bei der Planung seiner Arbeit und bei der Festsetzung der Arbeitszeit über eine grosse Autonomie sowie über ein Bruttojahreseinkommen von mehr als CHF 120’000 verfügt. Für die Unternehmen reduziert dies den administrativen Aufwand erheblich.

Kurzarbeit hilft Arbeitplätze sichern

Die Einführung von Kurzarbeit kann bei einem vorübergehenden Auftragseinbruch helfen, einen Stellenabbau zu verhindern. Unternehmen können mit Hilfe der Kurzarbeit rasch die Kosten dem Auftragsvolumen anpassen, ohne sich von erfahrenen Fachkräften trennen zu müssen. Zudem entfallen die Kosten für Neuanstellungen, wenn der Aufschwung wieder einsetzt. Davon profitieren Unternehmen, Mitarbeitende und auch die Öffentlichkeit.

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Letzte Aktualisierung: 23.01.2019