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Geschäfte mit Russland – was nun?

Die Sanktionen der Schweiz gegen Russland schränken die Geschäftstätigkeiten massiv ein. Es besteht zwar kein vollständiges Embargo. Die Unternehmen müssen selber prüfen, ob ein Export, der Transport und schliesslich die Bezahlung der Produkte überhaupt noch möglich sind. Letztlich stellt sich auch die Frage, ob Geschäfte mit Russland der Reputation der Firma schaden könnten.

Seit dem 4. März 2022 sind die Sanktionen der Schweiz gegen Russland in Kraft. Sie haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit mit Russland. Darüber hinaus können auch die Sanktionsregeln weiterer Länder, wie z.B. der USA, Grossbritanniens und Japans für Schweizer Firmen relevant sein.

Die Verunsicherung bei den Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Russland pflegen, ist derzeit gross. Die Schweiz hat zwar kein umfassendes Handelsembargo verhängt, aber der Export von Gütern und Dienstleistungen nach Russland ist massiv eingeschränkt. Folgende Produkte dürfen seit dem 4. März 2022 nicht mehr nach Russland geliefert werden:

  • Güter, die sowohl für militärische wie auch zivile Zwecke eingesetzt werden können (Dual-Use). Das Exportverbot gilt unabhängig davon, wofür die Güter verwendet werden oder wer der Endnutzer ist.
  • Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. In diesem Zusammenhang dürfen auch keine technische Hilfe geleistet sowie finanzielle Unterstützung vermittelt oder bereitgestellt werden. Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art ist entsprechend verboten.
  • Güter und Technologien, die für die russische Luft- oder Raumfahrtindustrie bestimmt sind. Es dürfen auch keine technischen Hilfen, wie z.B. Reparaturen, Fernwartungen, etc., geleistet oder finanzielle Unterstützung vermittelt oder bereitgestellt werden.
  • Güter und Technologien, die zur Erdölraffination verwendet werden können.

Wichtig zu wissen: Alle Exportbewilligungen, die vor dem 4.März 2022 durch das SECO ausgestellt wurden, sind nicht mehr gültig. Es braucht neue Bewilligungen, die nach dem Sanktionsrecht und nicht mehr auf Grundlage des Güterkontrollgesetzes beurteilt werden.

Was muss ein Exporteur beachten?

  1. Wer Güter und Dienstleistungen nach Russland exportieren will, muss selber prüfen, ob eine Ausfuhr möglich ist. Konkret muss das Unternehmen die Listen in den Anhängen zur «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» sorgfältig durchgehen und prüfen, ob das eigene Produkt als sanktioniert aufgeführt ist oder nicht.
  2. Der Exporteur muss auch prüfen, ob der russische Kunde auf der Sanktionsliste steht. Falls dies der Fall ist, kann nicht geliefert werden. Auf der SECO-Website «Suche nach Sanktionsadressaten» ist die Namenssuche möglich.
  3. Wer Geschäftsbeziehungen mit den USA, Grossbritannien und Japan pflegt, muss zudem sicherstellen, dass ein Geschäft mit Russland nicht deren Sanktionsregeln verletzt. Falls dies der Fall ist, könnte ein Geschäft mit russischen Kunden Konsequenzen nach sich ziehen.
  4. Wenn schliesslich ein Export sanktionsrechtlich möglich wäre, muss der Transport der Güter organisiert werden. Das stellt eine zusätzliche Hürde dar, weil viele Transporteure nicht mehr nach Russland ausliefern.
  5. Nicht zuletzt muss eine Firma sicherstellen, dass die gelieferten Waren bezahlt werden können. Die Finanzflüsse sind derzeit massiv eingeschränkt und viele Banken verweigern grundsätzlich Finanztransaktionen mit Russland.
  6. Schliesslich bergen Geschäfte mit russischen Kunden derzeit ein erhebliches Reputationsrisiko. Die schrecklichen Bilder werden in den kommenden Wochen wohl noch zunehmen. Entsprechend wird der mediale und gesellschaftliche Druck auf Unternehmen zunehmen, die noch nach Russland liefern können.

Innert Tagen hat sich die geopolitische Lage massiv verändert und eine weitere Eskalation ist möglich. Damit ist klar, dass sich die Sanktionsbestimmungen weiter ändern werden. Die aktuell für die Schweiz geltende Version ist auf der Webseite des SECO aufgeschaltet. Swissmem Mitgliedfirmen können Fragen direkt an unsere Fachexpertinnen und Fachexperten richten. Bitte nutzen Sie dafür die folgende Mailadresse: ukrainekriegnoSpam@swissmem.ch

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Letzte Aktualisierung: 14.03.2022