Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat am 9. Januar 2026 die Modalitäten der zweiten Ausschreibung («Call for Proposals») zur Förderung von Schweizer Projekten in der Ukraine veröffentlicht. Ziel ist es, mit konkreten Industrie- und Infrastrukturprojekten zum Wiederaufbau des Landes beizutragen.
Wer kann sich bewerben?
Teilnahmeberechtigt sind wiederum Schweizer Unternehmen, die bereits über eine Niederlassung, Tochtergesellschaft oder Produktionsstätte in der Ukraine verfügen und Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die den dringenden Bedürfnissen der Ukraine entsprechen. Eine weitere Voraussetzung ist ein finanzieller Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent. Die Gesuche können über ein Online-Portal auf der SECO-Website eingereicht werden; die Frist endet am 8. März 2026.
Welche Mittel stehen zur VerfĂĽgung?
Für diese zweite Ausschreibungsrunde stehen insgesamt CHF 150 Millionen zur Verfügung. Pro Projekt können Förderbeiträge zwischen CHF 3 und 30 Millionen beantragt werden, wobei jedes Unternehmen nur einen Antrag einreichen darf. Gefördert werden Projekte in zentralen Sektoren wie Energie, Wasserversorgung, Wohnungsbau, öffentliche Mobilität, soziale Infrastruktur sowie Landwirtschaft. Die Projekte müssen bis Ende 2028 abgeschlossen sein.
So läuft das Auswahlverfahren
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer ersten Phase wird die grundsätzliche Eignung der Antragsteller geprüft. In der zweiten Phase arbeiten die ausgewählten Unternehmen ihre Projekte vertieft aus und präsentieren sie persönlich. Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter Kriterien, darunter Nachhaltigkeit, technologische Eignung, Umsetzungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Eigenleistung sowie der Swissness-Bezug.
Fristen und weitere Informationen
Die Ausschreibungsinformationen sind seit dem 9. Januar 2026 verfügbar: Switzerland launches a second Call for Proposals to support Ukraine’s reconstruction. Fragen können bis zum 23. Januar 2026 im Rahmen einer Informationsphase schriftlich eingereicht werden; die Antworten werden in aggregierter Form am 6. Februar publiziert. Die endgültigen Förderentscheide sind bis Ende August 2026 vorgesehen.
Kontakt bei Swissmem
Bei RĂĽckfragen stehen Ihnen Michael Koller (m.kollernoSpam@swissmem.ch) und Doris Anthenien (d.antheniennoSpam@swissmem.ch) gerne zur VerfĂĽgung.
