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Nachweispflicht fĂĽr Importe von Eisen- und Stahlerzeugnissen - Zollanmeldung

Der Bundesrat hat Ende Januar 2024 die Übernahme des 12. Sanktionspakets der EU gegenüber Russland beschlossen. Unabhängig von den Massnahmen des 12. Sanktionspakets wurde Artikel 14a der Verordnung (Eisen- und Stahlerzeugnisse) angepasst.

Ab dem 1. März 2024 müssen die Nachweise nach Artikel 14a Absatz 4bis bei der Einfuhr in die Schweiz direkt in der Zollanmeldung angegeben werden. In unserer «Auslegungshilfe für Sanktionsmassnahmen» (Punkt 2.2.4; FAQ - Sanktionen gegen Russland (admin.ch)) finden Sie die Ausführungen zu dieser neuen Regelung:

«Im Falle einer direkten Einfuhr oder eines Transports aus einem Drittstaat muss zum Zeitpunkt der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen gemäss Anhang 17, die in einem Drittstaat verarbeitet wurden, ein Nachweis vorhanden sein, und ab dem 1. März 2024 als Dokument (Unterlagencode Y824) in der Rubrik «Unterlagen» in der Zollanmeldung angegeben werden. Das Dokument muss dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf Verlangen gemeinsam mit den übrigen Zollbegleitdokumenten vorgelegt werden.»

Was die Ausfuhr von diesen GĂĽtern in die EU betrifft, so gelten seit dem 19. Dezember 2023 Erleichterungen fĂĽr Schweizer Unternehmen, da die Schweiz in deren Liste der Partnerländer fĂĽr die Einfuhr von Eisen und Stahl aufgenommen wurde. Diese rechtliche Ă„nderung der EU (Art. 3g Abs. 1 Bst. d der VO 833/2014) hat zur Folge, dass Schweizer Unternehmen bei ihrem Export von Eisen- und Stahlerzeugnissen in die EU keine Nachweise ĂĽber die verwendeten Vormaterialien erbringen mĂĽssen. Diese Regelung der EU betrifft ausschliesslich den Import von GĂĽtern in die EU bzw. den Export dieser GĂĽter aus der Schweiz.  

Weitere Informationen finden Sie auf der SECO Webseite: Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch). Mit diesem Link sind Sie auch immer auf dem aktuellen Stand der Verordnung.

Bei Rückfragen von Mitgliedunternehmen steht Ihnen Rechtsanwältin Doris Anthenien (d.antheniennoSpam@swissmem.ch), Ressortleiterin Recht, gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 23.02.2024