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Sicherheit gewährleisten

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Darum braucht die Schweiz eine Revision des Kriegsmaterialgesetzes

Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) stärkt die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Sie schafft zeitgemässe und verantwortungsvolle Regeln für den Export in Partnerstaaten, ohne die strengen Kontrollmechanismen aufzugeben. Zudem ermöglicht diese Revision der Schweizer Rüstungsindustrie, ihre sicherheitsrelevante Rolle weiterhin wahrzunehmen.

Die Sicherheitslage in Europa ist angespannt. Gleichzeitig steht die Schweizer Rüstungsindustrie wegen äusserst restriktiven Exportregeln vor dem Kollaps. Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) schafft eine zeitgemässe und verantwortungsvolle Lösung: Sie erleichtert den Export in Partnerstaaten, hält an bewährten Kontrollmechanismen fest, stärkt die Verteidigungsfähigkeit und wahrt die Neutralität. 

Die bewaffnete Neutralität der Schweiz verlangt, dass sie verteidigungsfähig ist. Dafür braucht sie eine einsatzfähige Armee, die wiederum auf eine leistungsfähige Rüstungsindustrie angewiesen ist. Nur sie garantiert die Einsatzbereitschaft unserer Waffensysteme. 

Doch genau diese Industrie steht heute kurz vor dem Kollaps. Die restriktiven Exportregeln und das faktische Wiederausfuhrverbot schneiden sie vom internationalen Markt ab. Ohne Exporte kann kein Unternehmen dieser Branche in der Schweiz überleben. 

Eine verantwortungsvolle Anpassung mit bewährten Kontrollmechanismen 

Das im Dezember 2025 vom Parlament revidierte Kriegsmaterialgesetz (KMG) bringt eine verantwortungsvolle und zeitgemässe Lösung. Sie erleichtert den Export von Rüstungsgütern in klar definierte, meist europäische Partnerländer. 

Was ändert sich? Änderungen, die das Parlament beschlossen hat. Mehr erfahren

Wichtige Sicherungsmechanismen bleiben erhalten. So sind auch künftig Rüstungsexporte in Länder verboten, die Menschenrechte  schwerwiegend und systematisch verletzen und in denen ein hohes Risiko besteht, dass diese Güter gegen die Zivilbevölkerung  eingesetzt werden. Ebenso ausgeschlossen sind Exporte in Staaten, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass das Material an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.

Wichtig zu wissen 

Jedes Exportgeschäft muss weiterhin vom Bund bewilligt werden. Der Bundesrat hat zudem die Kompetenz, Rüstungsexporte aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Überlegungen zu verbieten. 

 

 Swissmem ist überzeugt,… … dass der Bund die neuen Regeln wie bisher sehr verantwortungsvoll anwenden wird. Das neue Gesetz wahrt die Schweizer Neutralität, erweitert die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit unseres Landes und schafft die Voraussetzung, damit die hiesige Rüstungsindustrie ihre Rolle für die Sicherheit der Schweiz ausfüllen kann.

📢 Engagieren auch Sie sich für eine sichere Schweiz und bleiben Sie auf dem Laufenden.


Letzte Aktualisierung: 02.12.2025