Nach fast vier Jahren politischem Hin und Her hat sich das Parlament im Dezember auf eine Lockerung des Gesetzes zum Export von Schweizer Waffen geeinigt. Von linker Seite wurde ein Referendum dagegen angekündigt. Für die bürgerlichen Parteien ist jedoch klar: Die Anpassung ist notwendig, um die Schweizer Rüstungsindustrie zu erhalten. Partnerländer wie Deutschland hatten wiederholt erklärt, wegen der restriktiven Exportregeln Waffen nur noch «Swiss free» beschaffen zu wollen. Dank der Revision soll das Vertrauen zurückkehren.
Doch der neue deutsche Botschafter in Bern, Markus Potzel, hat in einem Interview mit der NZZ klargemacht, dass die Revision des Kriegsmaterialgesetzes aus Sicht Berlins die Lage nicht grundlegend ändere. Deutschland habe weiterhin keine Garantie, dass es wirklich frei über gekaufte Waffen aus der Schweiz verfügen könne. Der Direktor von Swissmem, Stefan Brupbacher, widerspricht.
Herr Brupbacher, was stimmt Ihrer Meinung nach nicht an den Aussagen des deutschen Botschafters Markus Potzel?
Aus unserer Sicht ist die Behauptung falsch, dass die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) Deutschland nichts bringe. Sie sieht vor, dass Empfängerstaaten künftig frei über Waffen aus der Schweiz verfügen können. Die Nichtwiederausfuhr-Beschränkung, also dass von Schweizer Herstellern gekaufte Güter nicht weitergegeben werden können, fällt weg. Diesen Punkt hatte der Vorgänger von Botschafter Markus Potzel am bisherigen, restriktiven Kriegsmaterialgesetz kritisiert. Mit der Revision wird die Schweiz für Partnerstaaten wie Deutschland wieder verlässlich und vorhersehbar.
Das sieht Berlin offensichtlich anders. Deutschland verunsichert insbesondere das Vetorecht des Bundesrates. Berlin wisse nicht, wie die Regierung dieses Instrument kĂĽnftig nutzen werde, sagt Botschafter Potzel.
Der Bundesrat prüft vor dem Export, ob ein Empfängerstaat vertrauenswürdig ist und ob die gelieferten Waffen nicht an ein Unrechtsregime weitergegeben werden könnten – etwa an Nordkorea. Bestehen ernsthafte Zweifel, erteilt er keine Exportbewilligung, oder er kann ausnahmsweise doch eine Nichtwiederausfuhrerklärung verlangen. Einen solchen Fall halte ich bei einem Rechtsstaat wie Deutschland, der zudem zu unseren engsten Partnern gehört, für ausgeschlossen.
Allerdings kann Deutschland keine Waffen in der Schweiz kaufen mit der klaren Absicht, sie etwa an die Ukraine weiterzugeben. Dann müsste der Bundesrat wohl aus neutralitätsrechtlichen Gründen sein Veto einlegen. Berlin kann somit nicht in jedem Fall frei über das gekaufte Kriegsmaterial verfügen.
Die Ukraine ist ein spezieller Fall, bei dem im Parlament keine Einigung möglich war. Es wäre falsch, die Revision auf diesen Konflikt zu verengen.
Wegen dieses Falls wollte eine Mehrheit des Parlaments das Gesetz ursprĂĽnglich ĂĽberhaupt erst lockern.
Die Ukraine war der Auslöser, nicht der eigentliche Grund. Ausschlaggebend ist die veränderte geopolitische Lage seit dem russischen Angriffskrieg. Viele unserer Partner – die meisten davon Nato-Staaten – haben derzeit erhebliche Vorbehalte gegenüber Waffenlieferungen aus der Schweiz. Insbesondere falls die Nato den Bündnisfall ausrufen sollte und sich alle Mitglieder im Kriegszustand befänden. Genau hier setzt die Revision an: Staaten wie Deutschland mit einem gleichwertigen Exportregime sollen auch dann beliefert werden können, wenn sie sich in einem bewaffneten Konflikt befinden – sofern der Bundesrat keine aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz verletzt sieht.
Der Bundesrat hat stets betont: Wenn bei einem Kauf neutralitätsrechtliche Gründe gegen eine Lieferung sprächen, liefere die Schweiz nicht. Egal, was im Kriegsmaterialgesetz stehe.
Wir vertreten eine andere Interpretation. Die Schweiz musste in ihrer Geschichte immer wieder verschiedene Interessen berücksichtigen: Neutralität, Aussenpolitik, Sicherheit. Beispielsweise hat die Schweiz während des Irakkriegs die USA weiter beliefert. Jedes Land muss in solchen schwierigen Situationen abwägen können. Das Kriegsmaterialgesetz gibt dem Bundesrat künftig genau diese Möglichkeit – neu explizit auch in Bezug auf Länder, die sich in einem Konflikt befinden. Nicht ohne Grund spricht das Gesetz neu von «aussen-, sicherheits- oder neutralitätspolitischen Interessen». Diese Formulierung schafft bewusst Flexibilität.
Sie glauben also, die Schweiz wĂĽrde Deutschland weiter beliefern, wenn sich das Land im Krieg befinden wĂĽrde?
Davon bin ich überzeugt. Deutschland ist einer der engsten Partner der Schweiz. Zudem: Wenn die Nato angegriffen würde, läge der Konflikt nur wenige hundert Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Dann hätte die Schweiz ein eminentes Interesse daran, ein verlässlicher Teil der europäischen Lieferketten zu bleiben – und sich nicht selbst zu isolieren. Sonst würden wir bei einem Angriff schutzlos dastehen.
Sind nicht gerade diese unterschiedlichen Interpretationen für Partnerländer wie Deutschland problematisch?
Sicherheitspolitisch ist aus unserer Sicht klar: Die Schweiz muss in der Lage sein, einen Angriff auf das eigene Land zu verhindern. Moderne Waffensysteme lassen sich jedoch von keinem Staat mehr vollständig autonom herstellen und betreiben. Das heisst: Auch als neutrales Land brauchen wir enge Partner wie Deutschland. Ohne diese Zusammenarbeit ist die eigene Verteidigungsfähigkeit heute nicht mehr gewährleistet.
Quelle: NZZ
erschienen am 21. Januar 2026
