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KMG-Revision: Klare Regeln. Sichere Schweiz

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Die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) stärkt die Sicherheit und die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz. Sie schafft zeitgemässe und verantwortungsvolle Regeln für den Export von Rüstungsgütern in Partnerstaaten, ohne die strengen Kontrollmechanismen aufzugeben. Gleichzeitig ermöglicht sie der Schweizer Rüstungsindustrie, ihre Rolle für die Sicherheit der Schweiz weiterhin wahrzunehmen.

Im Dezember 2025 hat das Parlament die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) verabschiedet. Anfang Januar 2026 haben verschiedene Organisationen und Parteien das Referendum dagegen ergriffen. Sie behaupten, dass mit dieser Revision künftig auch Unrechtsstaaten beliefert werden könnten. Diese Darstellung ist jedoch falsch.

Darum geht es

Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich deutlich verschlechtert. Die bewaffnete Neutralität der Schweiz verlangt, dass unser Land verteidigungsfähig ist. DafĂĽr braucht es eine einsatzfähige Armee. Diese wiederum ist auf eine leistungsfähige RĂĽstungsindustrie angewiesen, welche die Wartung und technologische Weiterentwicklung der Waffensysteme sicherstellt. Ohne diese Industrie wird die Schweiz vollständig vom Ausland abhängig. 

Die Schweizer Rüstungsindustrie verfügt über technologisch führende Produkte. Der Export dieser Produkte verbessert die sicherheitspolitische Position der Schweiz, denn die Partnerstaaten sind im Krisenfall auf deren Lieferung angewiesen. Nur mit diesem «Pfand» kann die Schweiz damit rechnen, dass auch sie im Notfall mit Waffen- und Munition beliefert wird.

Die Schweizer Rüstungsbranche steht allerdings aufgrund der äusserst restriktiven Exportbestimmungen unter massivem Druck. Die geltenden Regeln, insbesondere das Wiederausfuhrverbot, haben dazu geführt, dass Schweizer Unternehmen zunehmend vom internationalen Markt ausgeschlossen werden. Ohne Export kann die Branche nicht überleben.

Was die Revision ändert – und was nicht

Die Revision des KMG erleichtert den Export von RĂĽstungsgĂĽtern in klar definierte Partnerstaaten – vorwiegend in Europa. Gleichzeitig wird auf das Wiederausfuhrverbot verzichtet. Das bedeutet aber nicht weniger Kontrolle, sondern eine frĂĽhere und klarere RisikoprĂĽfung. Konkret beurteilt der Bund vor der Erteilung einer Exportbewilligung, ob eine Weitergabe grundsätzlich zulässig wäre. Wenn nicht, wird die Ausfuhrbewilligung verweigert. 

Entgegen der Behauptung der Referendumsbefürworter werden die bestehenden Ausschlusskriterien nicht aufgeweicht. Verboten bleiben weiterhin Exporte in Staaten, die Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzen, in denen ein hohes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird, oder bei denen eine unerwünschte Weitergabe nicht ausgeschlossen werden kann.

Generell gilt auch künftig: Jeder einzelne Export muss vom Bund bewilligt werden. Der Bundesrat behält die Kontrolle und kann Exporte aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen untersagen. Die Verantwortung bleibt damit beim Staat.

Swissmem ist überzeugt: Die KMG-Revision schafft eine verantwortungsvolle und zeitgemässe Lösung. Sie ist eine notwendige Anpassung an die sicherheitspolitische Realität. Das revidierte KMG stärkt die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz, wahrt die Neutralität, sichert die technologische Basis und bildet die Voraussetzung, dass die Schweiz auch künftig die Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen kann.

 

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WeiterfĂĽhrende Informationen und Argumente finden Sie hier: KMG-Revision: Was sich ändert und warum es die Sicherheit der Schweiz stärkt - Swissmem 

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Letzte Aktualisierung: 16.01.2026