«PFAS» bedeutet per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Es handelt sich dabei um eine Gruppe von etwa 10'000 unterschiedlichen Substanzen. Sie werden auch als «Ewigkeitschemikalien» bezeichnet, weil gewisse unter ihnen unter Umweltbedingungen sehr schlecht abbaubar sind. Von den 10'000 Substanzen sind einige hundert bis tausend tatsächlich im Einsatz. Sie sind technisch äusserst interessant und für einige Verwendungen aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften höchst relevant. Für einige technische Anwendungen sind aus heutiger Sicht keine Alternativen bekannt. Weiterhin droht dennoch ein umfangreiches Verbot der gesamten Gruppe in der EU und in anderen Ländern. Einige Länder – auch in der EU – haben bereits begonnen, einzelne Verwendungen von PFAS zu regulieren, insbesondere im Bereich von Konsumprodukten.
EU-Vorschlag weiterentwickelt
Der Einschränkungsvorschlag in der EU wurde nun überarbeitet und teilweise ergänzt. Neu werden weitere Sektoren berücksichtigt, darunter auch Bereiche aus der hochspezialisierten Tech-Industrie, in denen PFAS aus heutiger Sicht eine unverzichtbare Rolle spielen. Trotz der Überarbeitung werden nur für einige dieser Anwendungen Ausnahmen definiert, und auch diese wiederum zeitlich beschränkt. Es zeichnen sich deshalb weiterhin grosse Herausforderungen ab.
PFAS-Regulierung: Differenzierte Lösungen statt pauschaler Verbote
Swissmem begrüsst selbstverständlich, dass Stoffe, die ein Risiko darstellen, zum Schutz von Mensch und Umwelt reguliert werden. Doch technische Realitäten müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Nicht jede Verwendung stellt tatsächlich ein Risiko dar. Ein generelles PFAS-Verbot, das sich nicht an tatsächlichen Risiken orientiert und wenig Rücksicht auf die essenziellen Einsatzbereiche nimmt, gefährdet Innovationskraft, Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der Tech-Industrie. Gerade auch technischen Lösungen für Nachhaltigkeitsziele sind in einem Zielkonflikt. Deshalb lehnt Swissmem ein pauschales Verbot ab.
Schweiz: Parlament zeigt Augenmass
Im Schweizer Parlament wurden 2025 zahlreiche Vorstösse zum Thema PFAS eingebracht – etwa zur Einführung von Pfandsystemen, generellen Einschränkungen, Absenkpfaden oder einer Deklarationspflicht. Der Nationalrat hat in der Herbstsession die Vorstösse zugunsten der Landwirtschaft und zur Deklarationspflicht angenommen, jedoch alle anderen Forderungen abgelehnt. Damit hat er sich für einen ausgewogenen, faktenbasierten Ansatz ausgesprochen. Der Ständerat wiederum hat eine Reihe von gleichlautenden Vorstössen zur Bearbeitung in seine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) geschickt. Damit berücksichtigt er richtigerweise, dass bereits relevante Vorstösse in der Vergangenheit angenommen wurden, zu denen Berichte aktuell erwartet werden: Postulat Moser und Motion Maret. Diese sind nun abzuwarten, um die nächsten Schritte zu definieren.
Alternativen – seltener als angenommen
In der öffentlichen Diskussion entsteht oft der Eindruck, es gäbe zahlreiche Alternativen zu PFAS – auch in anspruchsvollen Anwendungen. Dies ist jedoch irreführend. Insbesondere in der Tech-Industrie sind PFAS vielfach zentral für die Funktionalität, Sicherheit und Lebensdauer von Produkten. Wo Alternativen existieren, erfüllen sie häufig nicht die hohen Anforderungen an Temperaturbeständigkeit, Chemikalienresistenz oder Langlebigkeit – oder sie bringen neue ökologische und gesundheitliche Herausforderungen mit sich.
Webinar: Regulierung und Alternativen
Wie steht es aktuell um die PFAS-Regulierung? Wie sieht die Suche nach Alternativen in der Praxis aus? Was ist dabei bezĂĽglich Regulierung zu beachten?
Am 6. November 2025 geben wir einen Zwischenstand zu den Regulierungsbestrebungen in der EU und in der Schweiz. An einem Praxisbeispiel wird aufgezeigt, wie komplex die Suche nach einer Alternative ist. Und auch bei technisch möglichen Alternativen muss aufgepasst werden, dass man nicht «vom Regen in die Traufe» kommt und eine Substanz wählt, die ebenfalls reguliert werden könnte.
Veranstaltungen und Bildungsangebote
Details PFAS: Aktueller Stand und Umgang in der Praxis Details Umweltkommunikation ohne Greenwashing Details Betrieb und Unterhalt von Abwasservorbehandlungsanlagen F2 (Entgiftungsanlagen, Metallelimination)


