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Bundesrat baut administrative Hürden bei der Zuwanderung aus Drittstaaten ab

Die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten ist mit einem hohen administrativen und zeitlichen Aufwand verbunden. Nun hat der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahmen geprüft, welche den Unternehmen die Rekrutierung erleichtern sollen.

Die demographische Entwicklung in der Schweiz und anderen Staaten, der Strukturwandel und die Digitalisierung werfen immer wieder Fragen zur Arbeitsmigration und dem Bedarf an Fachkräften auf. Wie können Schweizer Unternehmen ihren Bedarf nach Fachkräften für absehbare Zeit decken?

Bis heute blieb die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten mit einem hohen administrativen und zeitlichen Aufwand verbunden. Swissmem hat in den vergangenen Jahren den Bundesrat und die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Wirtschaft und insbesondere die MEM-Branche den Fachkräftemangel immer deutlicher spürt und darauf angewiesen ist, dort wo der inländische und der europäische Arbeitsmarkt ausgetrocknet ist, auch in Drittstaaten rekrutieren zu können.

Nun hat der Bundesrat den Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahmen geprüft, welche den Unternehmen die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern sollen. Im Folgenden geben wir eine Übersicht zu den Massnahmen, die der Bundesrat umsetzen wird.

Senkung der Qualifikationsanforderungen in bestimmten Bereichen

Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit für Drittstaatenangehörige können nur an Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitskräfte (in der Regel mit akademischer Ausbildung) erteilt werden. Von dieser Praxis wird ausnahmsweise für die Zulassung von Personen mit besonderen beruflichen Kenntnissen oder Fähigkeiten abgewichen, sofern für deren Zulassung ein Bedarf ausgewiesen ist. Der Bundesrat wird im Sinne einer bedarfsgerechten Flexibilisierung des Zulassungssystems eine Erweiterung der bestehenden Praxis auf qualifizierte Tätigkeiten vorsehen, wenn hier ein ausgewiesener Fachkräftemangel besteht. Mit einer Senkung der oben erwähnten Anforderungen erweitert sich der Zulassungskreis für Fachkräfte aus Drittstaaten, was unseres Erachtens mithilft, den Fachkräftemangel zu entschärfen.

Senkung der Anforderungen an die Vorrangprüfung

Sinn und Zweck des Inländervorrangs ist, das im Inland vorhandene Arbeitskräftepotenzial soweit als möglich und die Einreise zusätzlicher Arbeitskräfte aus Drittstaaten auf das notwendigste zu beschränken. Im Lichte des Fachkräftemangels bleiben Suchbemühungen in vielen Fällen jedoch erfolglos und verursachen nur Aufwand und Kosten für das Unternehmen. Deshalb ist der Ansatz des Bundesrates zu begrüssen, dass der Nachweis der erfolglosen Suchbemühungen und erfolglos gebliebener Rekrutierungsbemühungen in Bereichen, die nachweislich von einem starken Fachkräftemangel betroffen sind, fallen gelassen werden soll. Auf eine Einzelfallprüfung des Vorrangs könnte in diesen Bereichen deshalb verzichtet werden.

Erhöhung der Kontingente

Der Fachkräftemangel macht sich immer deutlicher bemerkbar und zwingt die Unternehmen, die Suche nach verfügbaren Fachkräften immer öfters ins Ausland zu verlagern. In diesem Zusammenhang muss deshalb die Frage gestellt werden, ob die bestehenden Kontingente vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der daraus resultierenden gewichtigen wirtschaftlichen Interessen noch ausreichend gross sind. Es ist daher zu begrüssen, dass der Bundesrat eine Erhöhung der Drittstaatenkontingente zugunsten von qualifizierten Fachkräften prüft.

Selbstständige Erwerbstätigkeit erleichtern

Für Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung B galt bisher für den Wechsel und die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eine Bewilligungspflicht. Diese Praxis stellt oftmals eine nicht leicht zu überwindende Hürde dar. Mit dem zukünftigen Verzicht auf diese Bewilligungspflicht setzt der Bundesrat ein klares Zeichen für die Innovationsförderung in der Schweiz und baut unnötige Hürden für Start-ups ab. Damit werden auch langfristige Perspektiven für qualifizierte Fachkräfte geschaffen, was sich wiederum positiv auf den Fachkräftemangel auswirkt.

Es ist nun an der Bundesverwaltung, die Kriterien zur konkreten Umsetzung dieser verschiedenen Massnahme zu definieren. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass diese hier dargestellten Massnahmen in der Praxis noch nicht in Kraft getreten bzw. noch nicht auf Weisungsstufe umgesetzt worden sind. Wir gehen jedoch davon aus, dass dies zeitnah geschehen wird und werden Sie hierzu informieren.

Für weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 08.04.2022