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Global Mobility – die Entsendung

Ein Auslandeinsatz soll fĂŒr Mitarbeiter wie auch Arbeitgeber eine positive Erfahrung sein und beiden Seiten einen Mehrwert bringen. Damit dieses Abenteuer gelingt, sollte der Auslandeinsatz gut durchdacht sein. Eine sorgfĂ€ltige Planung und ein wohlĂŒberlegter Vertrag können unliebsamen Überraschungen vorbeugen und Unklarheiten im Nachhinein vermeiden.

Von einer Entsendung spricht man im Wesentlichen dann, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer vorĂŒbergehend in einen anderen auslĂ€ndischen Betrieb (Kunde oder Konzerngesellschaft) zur Arbeitsleistung sendet. Dabei muss klar sein, dass der Arbeitnehmer nach der Entsendung wieder in den Entsendebetrieb zurĂŒckkehrt und das ursprĂŒngliche ArbeitsverhĂ€ltnis somit fortbesteht resp. wiederauflebt.

Ein solcher Mitarbeitereinsatz im Ausland kann sehr kurzfristig (ein Tag) oder auch langfristig (mehrere Jahre) ausgestaltet sein. Die LĂ€nge eines solchen Einsatzes hĂ€ngt natĂŒrlich von den jeweiligen BedĂŒrfnissen der Arbeitgeber/Arbeitnehmer und Kunden ab, aber auch von der Möglichkeit der WeiterfĂŒhrung der Sozialversicherung im Inland. So gibt es Sozialversicherungsabkommen zwischen den Staaten (z.B. CH/EU FZA Verordnung (EG) Nr. 883/2004), welche die entsendeten Mitarbeiter fĂŒr eine bestimmte Dauer (i.d.R. 24 Monate, VerlĂ€ngerungen möglich) von der Sozialversicherungsunterstellung im Einsatzland befreien (Vermeidung Doppelversicherung). Aus der Schweiz entsendete Arbeitnehmer können bei den zustĂ€ndigen Ausgleichskassen entsprechende Bescheinigungen (A1, CoC etc.) fĂŒr den Nachweis der Sozialversicherungsunterstellung anfordern, welche auch bei einer Kontrolle im Ausland vorzuweisen wĂ€ren.

Die Details des auslĂ€ndischen Mitarbeitereinsatzes sollten in einem sogenannten Entsendevertrag geregelt werden. Nebst Lohn, Funktion, Spesen, Steuern, Umzugskosten, Weisungsrechte etc. sollte insbesondere das Schicksal des bisherigen Arbeitsvertrages geregelt werden: So kann der Entsendevertrag z.B. vorĂŒbergehend an die Stelle des bisherigen Arbeitsvertrages treten, welcher jedoch bei Beendigung des Entsendevertrages, wiederauflebt. Swissmem stellt Mitgliedfirmen auf dem Extranet eine entsprechende Arbeitshilfe zur VerfĂŒgung.

Der Arbeitgeber sollte sich des Weiteren auch zu den BeendigungsmodalitĂ€ten der VertrĂ€ge und deren Folgen Gedanken machen: Wie wird der Auslandeinsatz beendet? Kann ich den Entsendevertrag kĂŒndigen und falls ja mit welcher Frist? Was geschieht bei der fristlosen KĂŒndigung des Entsendevertrages mit dem inlĂ€ndischen Arbeitsvertrag? Möchte ich mir als Arbeitgeber eine jederzeitige RĂŒckberufung des entsandten Mitarbeiters vorbehalten und wenn ja, zu welchen Konditionen? Garantiere ich dem Mitarbeiter eine WeiterbeschĂ€ftigung im inlĂ€ndischen Betrieb und was, wenn ich dieses Versprechen aus unvorhergesehen betrieblichen GrĂŒnden nicht einhalten kann?

Unter den folgenden Links finden Sie nĂŒtzliche Informationen zu den momentanen Einreisebestimmungen und grenzsanitarischen Massnahmen in der Schweiz und EU:Travelcheck | Einreisecheck (admin.ch); Re-open EU (europa.eu)

Veranstaltungshinweis Swissmem
Webinar «Posting of workers to Italy» - What needs to be considered when sending employees from Switzerland to Italy? - 3. November, 10.30-12.00 Uhr. Programm und Anmeldung

Swissmem-Mitgliedern gibt Zora Bosshart, Ressortleiterin Bereich Arbeitgeberpolitik (044 384 42 23 oder z.bosshartnoSpam@swissmem.ch), gerne Auskunft.

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2021