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Kurzarbeit: Höchstbezugsdauer bis 2027 verlÀngert

Der Bundesrat verlĂ€ngert die erhöhte Bezugsdauer fĂŒr KurzarbeitsentschĂ€digung bis Ende Januar 2027. Gleichzeitig fĂ€llt ab 2027 die bisherige Gleitzeitregelung wĂ€hrend Kurzarbeit weg – mit direkten Auswirkungen fĂŒr Unternehmen.

Seit letztem Jahr können Unternehmen bis zu 24 Monate statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate Kurzarbeit beziehen. Die Massnahme war ursprĂŒnglich bis zum 31. Juli 2026 befristet. Ausschlaggebend fĂŒr die VerlĂ€ngerung sind die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten sowie die weiterhin schwache globale Industriekonjunktur.

Die ĂŒbrigen Anspruchsvoraussetzungen fĂŒr den Bezug von KAE bleiben unverĂ€ndert bestehen. Weiterhin gilt zudem: Unternehmen, die bereits wĂ€hrend 24 Monaten ohne Unterbruch KAE bezogen haben, mĂŒssen eine Wartefrist von sechs Monaten berĂŒcksichtigen, bevor sie erneut Kurzarbeit einfĂŒhren können. 

Swissmem hat sich gemeinsam mit den Sozialpartnern stark fĂŒr die WeiterfĂŒhrung der verlĂ€ngerten Bezugsdauer eingesetzt und begrĂŒsst den Entscheid des Bundesrats. Damit erhalten die betroffenen Unternehmen zusĂ€tzlich Zeit, um sich an die schwierige Wirtschaftslage anzupassen. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, wichtiges Know-how im Betrieb zu halten.

Gleitzeitregelung fÀllt per Anfang 2027 weg

Dagegen hat der Bundesrat bereits im November 2025 eine Streichung von Artikel 46 Abs. 2 Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) per 1. Januar 2027 und damit die Aufhebung der Gleitzeitregelung wĂ€hrend Kurzarbeit beschlossen. Art. 46 Abs. 2 AVIV sieht bisher vor, dass bis zu 20 Arbeitsstunden aus betrieblichen Gleitzeitregelungen nicht als Mehrstunden gelten. Diese 20 Mehrstunden mussten daher vor EinfĂŒhrung von Kurzarbeit nicht abgebaut. Ab 2027 wird das nicht mehr möglich sein. Das SECO begrĂŒndet die GesetzesĂ€nderung mit einem BĂŒrokratieabbau fĂŒr die Unternehmen und die Arbeitslosenkassen. 

FĂŒr weitere Fragen steht Mitgliedfirmen von Swissmem Jan Krejci, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (j.krejcinoSpam@swissmem.ch), gerne zur VerfĂŒgung. 

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2026