Die bundesrätlichen Vorschläge, die AHV-Beitragssätze für Selbstständigerwerbende zu erhöhen und die AHV-Pflicht für Krankentaggelder einzuführen, führt in den Unternehmen zu höheren Lohnnebenkosten. Auch die geplante AHV-Pflicht auf Dividenden, wenn diese eine gewisse Renditeschwelle übersteigen, betrifft vor allem KMU und Familienunternehmen. Diese Massnahmen belasten einseitig die Leistungsträger, bestrafen das Unternehmertum und untergraben die Kapitalbildung in den Firmen. Kapital, das für Investitionen in Arbeitsplätze fehlen wird.
Mutloser Kurs verschärft AHV-Defizite
Mit den Leitlinien zur AHV-Reform 2030 verpasst es der Bundesrat, dringend notwendige, strukturelle Reformen anzupacken. Bereits 2026 rutscht die AHV ins Defizit. 2030 wird es bereits 1.9 Milliarden Franken erreichen.
Es reicht nicht, marginal die Einnahmen zu erhöhen, um dieser finanziellen Schieflage zu begegnen. Auch die Ausgaben müssen stabilisiert werden. Letztlich sind die vom Bundesrat präsentierten Leitlinien eine reine Verzögerungstaktik. Sie gehen einseitig zulasten der Unternehmen und verkennen die demografischen Realitäten. Die Zeche werden die kommenden Generationen bezahlen.
Generationengerechte Strukturreform statt halbherziger Massnahmen
Swissmem fordert deshalb eine echte Strukturreform. Insbesondere das Referenzalter muss erhöht und dynamisiert werden – so wie es in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. Das ist die einzige Massnahme, welche das künftige Finanzierungsloch schiessen kann. Zudem muss zwingend die AHV-Schuldenbremse im Gesetz verankert werden. Nur diese vermag die AHV nachhaltig zu stabilisieren, ohne die Leistungsträger ständig neu zu belasten.
Immerhin hat der Bundesrat in seinen Leitlinien Vorschläge gemacht, um Anreize für eine Weiterarbeit über das Referenzalters hinaus zu setzen. Zudem soll das AHV-Höchstalter wegfallen. Beides ist sinnvoll, um Fachkräfte im Arbeitsprozess zu halten, löst das demografisch verursachte Finanzierungsproblem jedoch nicht.
Fazit: Der Bundesrat muss seine Leitlinien zur AHV-Reform 2030 überarbeiten. Die AHV-Sanierung darf nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der Arbeitgeber und des Mittelstands führen. Es braucht den Mut zu generationengerechten Strukturkorrekturen. Sie sind zwar unpopulär, aber ehrlich.
