Startseite Engagement Politik Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik AHV-Reform 2030: Bundesrat scheut strukturelle Reform
Ansprechpartner  Eva Bruhin Eva Bruhin
Bereichsleiterin Arbeitgeberpolitik
+41 44 384 42 03 +41 44 384 42 03 e.bruhinnoSpam@swissmem.ch
Teilen

AHV-Reform 2030: Bundesrat scheut strukturelle Reform

Symptombehandlung statt Ursachenbekämpfung. So kann man die Leitlinien zur AHV-Reform 2030 charakterisieren, die der Bundesrat Ende November 2025 präsentiert hat. Er beschränkt sich darin, Anreize für eine Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus zu setzen, einen höheren Freibetrag für AHV-Beiträge nach 65 zu fixieren und das Mindestalter für Früh-pensionierungen auf 63 festzulegen. Hingegen lehnt es der Bundesrat ab, das Referenzalter zu erhöhen. Auf der Einnahmeseite belasten die Massnahmen einseitig die Leistungsträger. Das geht primär zulasten der Unternehmen. Swissmem lehnt die Leitlinien zur AHV-Reform 2030 ab und fordert strukturelle Reformen. Nur diese sind geeignet, das künftige Finanzierungloch der AHV zu schliessen.

Die bundesrätlichen Vorschläge, die AHV-Beitragssätze fĂĽr Selbstständigerwerbende zu erhöhen und die AHV-Pflicht fĂĽr Krankentaggelder einzufĂĽhren, fĂĽhrt in den Unternehmen zu höheren Lohnnebenkosten. Auch die geplante AHV-Pflicht auf Dividenden, wenn diese eine gewisse Renditeschwelle ĂĽbersteigen, betrifft vor allem KMU und Familienunternehmen. Diese Massnahmen belasten einseitig die Leistungsträger, bestrafen das Unternehmertum und untergraben die Kapitalbildung in den Firmen. Kapital, das fĂĽr Investitionen in Arbeitsplätze fehlen wird. 

Mutloser Kurs verschärft AHV-Defizite

Mit den Leitlinien zur AHV-Reform 2030 verpasst es der Bundesrat, dringend notwendige, strukturelle Reformen anzupacken. Bereits 2026 rutscht die AHV ins Defizit. 2030 wird es bereits 1.9 Milliarden Franken erreichen.

Es reicht nicht, marginal die Einnahmen zu erhöhen, um dieser finanziellen Schieflage zu begegnen. Auch die Ausgaben mĂĽssen stabilisiert werden. Letztlich sind die vom Bundesrat präsentierten Leitlinien eine reine Verzögerungstaktik. Sie gehen einseitig zulasten der Unternehmen und verkennen die demografischen Realitäten. Die Zeche werden die kommenden Generationen bezahlen. 

Generationengerechte Strukturreform statt halbherziger Massnahmen

Swissmem fordert deshalb eine echte Strukturreform. Insbesondere das Referenzalter muss erhöht und dynamisiert werden – so wie es in einigen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurde. Das ist die einzige Massnahme, welche das künftige Finanzierungsloch schiessen kann. Zudem muss zwingend die AHV-Schuldenbremse im Gesetz verankert werden. Nur diese vermag die AHV nachhaltig zu stabilisieren, ohne die Leistungsträger ständig neu zu belasten.

Immerhin hat der Bundesrat in seinen Leitlinien Vorschläge gemacht, um Anreize fĂĽr eine Weiterarbeit ĂĽber das Referenzalters hinaus zu setzen. Zudem soll das AHV-Höchstalter wegfallen. Beides ist sinnvoll, um Fachkräfte im Arbeitsprozess zu halten, löst das demografisch verursachte Finanzierungsproblem jedoch nicht.   

Fazit: Der Bundesrat muss seine Leitlinien zur AHV-Reform 2030 ĂĽberarbeiten. Die AHV-Sanierung darf nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der Arbeitgeber und des Mittelstands fĂĽhren. Es braucht den Mut zu generationengerechten Strukturkorrekturen. Sie sind zwar unpopulär, aber ehrlich.  

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 08.12.2025