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Erleichterung der Zuwanderungsregelung für Drittstaatenangehörige

Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahmen geprüft, welche den Unternehmen die Rekrutierung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern sollen. Einige dieser Massnahmen zur Erleichterung der Zuwanderungsregelung hat er auf Stufe von Weisungen an die zuständigen Behörden umgesetzt.

Nachfolgend informieren wir Sie zu den Massnahmen betreffend die Erleichterung der Zuwanderungsregelung, die bereits auf Stufe von Weisungen an die zuständigen Behörden umgesetzt sind.

Erleichterung Vorrang (Art. 21 AIG)

Für Berufsarten mit ausgeprägtem Fachkräftemangel (FKM, Nachfrage übersteigt Angebot) können die Ämter bei den Arbeitsbewilligungsgesuchen die gesetzlich festgelegte Nachweiserbringung des Vorrangs erleichtern. Die Ämter können konkret davon absehen, Nachweise über Suchbemühungen von geeigneten Kandidaten in der Schweiz und EU/EFTA einzufordern. Der Mangelberuf muss im Gesuch dargelegt werden.

Folgende Berufsfelder fallen u.a. darunter: Führungskräfte (Kaderpositionen) in der MEM-Branche und Ingenieursberufe.

  • Eine Studie des Seco präzisiert diese Berufe: Informatikingenieure, Maschineningenieure, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlageningenieure, Forstingenieure, Kultur- und Vermessungsingenieure, Geometer, Orts-, Siedlungs- und Landschaftsplaner, übrige Ingenieure.
  • Führungskräfte (Kaderpositionen) in der MEM-Branche: Gemäss dem Indikatorensystem des Seco geht man allgemein von einem Fachkräftemangel bei Führungskräften aus, u.a. auch in der MEM-Branche. In der Studie des Seco sind Begriffe wie «höhere Führungsfunktion», «Direktor» und «Unternehmer» zu finden. Eine genauere Definition des Begriffs «Kaderposition» ist zurzeit leider nicht bekannt. Wir informieren, sobald mehr Informationen zur Verfügung stehen.

Erleichterung persönliche Voraussetzungen (Art. 23 AIG)

Neu wird in den Weisungen erwähnt, dass Bewilligungen auch für Stellen erteilt werden, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss (nicht akademische Berufe) erfordern oder wenn die im Regelfall erforderliche Berufserfahrung nach einem abgeschlossenen Studium noch fehlt. Es ist entweder mindestens ein Berufsbildungsabschluss oder eine mehrjährige, in der Regel mind. 5-jährige Berufserfahrung mit entsprechenden Belegen nachzuweisen.

Folgende Berufsfelder fallen aktuell u.a. darunter: Technische und spezialisierte Berufe im Informations- und Kommunikationstechnologie.

Gemäss dem Indikatorensystem des Seco besteht für folgende Berufe ebenfalls ein Verdacht auf Fachkräftemangel: Hoch- und Tiefbautechniker, Bauführer, Textiltechniker, Fahr- und Flugzeugtechniker, übrige Techniker. Diese Berufe sind jedoch in den aktuellen Weisungen des SEM nicht erwähnt. Wir werden auch hier wieder informieren, sobald mehr bekannt ist.

Die Berufsfelder werden periodisch vom SEM unter Einbezug des Seco überprüft.

Erleichterung im Rahmen des betrieblichen Transfers in internationalen Unternehmen (Art. 46 VZAE)

Neu sehen die Weisungen des SEM ein vereinfachtes Verfahren für hochqualifizierte und unentbehrliche Mitarbeitende vor (nicht mehr nur Führungskräfte und Kader). Die Vorrangs-Voraussetzungen kommen in diesen Fällen nicht zur Anwendung.

Erleichterung beim Zulassungsverfahren

Neu können die Kantone in bestimmten Fällen selbständig beurteilen, ob ein konkretes Gesuch für einen Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit dem Zustimmungsverfahren (durch das SEM) unterliegt oder nicht. Damit soll das Verfahren um die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen beschleunigt werden.

Fazit

Insgesamt gibt es für die MEM-Branche vorteilhafte Erleichterungen. Wie diese jedoch genau in der Praxis und insbesondere in den einzelnen Kantonen umgesetzt werden, muss sich noch zeigen. Wir werden das Thema auf jeden Fall weiterverfolgen und Sie über allfällige Anpassungen entsprechend informieren.

Für weitere Fragen stehen Ihnen der Bereich Arbeitgeberpolitik, Claudio Haufgartner, (Tel. +41 44 384 42 26) und Zora Bosshart, (Tel +41 44 384 42 23) gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 24.02.2023