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Neu 24 Monate Kurzarbeit möglich

Gute Nachrichten aus Bern: Das Parlament hat beschlossen, die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigungen auf 24 Monate zu erhöhen. Swissmem begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. In einer Zeit grosser Herausforderungen für die Schweizer Tech-Industrie verschafft die neue Regelung den Unternehmen etwas Zeit, um sich neu auszurichten.

National- und Ständerat haben beschlossen, die maximale Bezugsdauer fĂĽr die Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen und der Dringlichkeit des Gesetzes zugestimmt. Swissmem geht davon aus, dass der Bundesrat die neue Regelung umgehend umsetzen wird. 

Swissmem begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Das Parlament erfüllt damit eine zentrale Forderung des Verbandes. Zusammen mit den Gewerkschaften hat Swissmem auf ein dringliches Gesetzänderungsverfahren gedrängt, was nun gelungen ist.

Was ist neu?

Die Gesetzesanpassung umfasst zwei Elemente:

  • Der Bundesrat erhält die Kompetenz, die Höchstbezugsdauer von 12 Monaten um höchstens zwölf (statt wie bisher nur sechs) Abrechnungsperioden befristet zu verlängern.
  • Bisher konnte ein Unternehmen innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist maximal 12 bzw. aktuell 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch nehmen. Neu sind es 24 Monate. Danach kann erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten eine neue Rahmenfrist eröffnet werden. 

Die neue Höchstbezugsdauer kann von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden – auch von Firmen, die bereits heute in Kurzarbeit sind. 

Warum ist das wichtig?

Die Schweizer Tech-Industrie steht schon länger unter grossem Druck. Viele Betriebe setzen bereits Kurzarbeit ein. Seit dem US-Zollhammer bricht nun auch der Exportmarkt USA fast vollständig weg. Die Unternehmen brauchen Zeit, um sich neu auszurichten. Die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer fĂĽr Kurzarbeitsentschädigung verschafft den Firmen etwas Luft. Massenentlassungen können so verhindert und Fachkräfte gehalten werden. 

Wo finden Sie Hilfe?

Bei Fragen rund um die Kurzarbeit und zum Arbeitsrecht generell können sich Swissmem Mitgliedfirmen jederzeit an unsere Expertinnen und Experten des Bereiches Arbeitgeberpolitik wenden. Kontaktieren Sie uns per Telefon (044 384 41 11)


Wie können Sie Swissmem unterstützen?

Es ist eine herausfordernde Zeit fĂĽr die Schweizer Tech-Industrie. Die Politik kann und muss unsere Branche mit gezielten Verbesserungen der Rahmenbedingungen unterstĂĽtzen. Swissmem hat dazu eine Petition mit zehn Forderungen lanciert. Der Erfolg bei der Kurzarbeit zeigt, dass sie wirkt. 

Es braucht aber noch deutlich mehr, um die Schweizer Tech-Industrie zu stĂĽtzen. 

Unterzeichnen Sie deshalb jetzt unsere Petition:US-Zollhammer gegen die Schweiz: Jetzt Jobs sichern und KMU helfen!

Vielen Dank fĂĽr Ihre UnterstĂĽtzung!

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Letzte Aktualisierung: 28.09.2025