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Lohngleichheitsanalyse: Schichtzulagen werden nicht mehr berĂĽcksichtigt

Bis anhin mussten Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden bei der Durchführung der Lohngleichheitsanalyse sogenannte Erschwerniszulagen (u.a. Schicht- sowie Pikettzulagen) berücksichtigen. Der starke Männerüberhang in Betrieben mit hohem Schichtarbeitsanteil verzerrte das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse massiv. Die nun vom Parlament angenommene Motion Schilliger hebt die zwingende Berücksichtigung solcher Zulagen auf.

Nach dem Gleichstellungsgesetz (GlG) müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden die Lohngleichheitsanalyse durchführen. Dabei ist grundsätzlich die gesamte Vergütung massgebend, die Arbeitnehmende als Gegenleistung für ihre Arbeit erhalten. Schicht- und andere Erschwerniszulagen stellen einen regelmässigen Lohnbestandteil dar und mussten bis anhin bei der Durchführung der Lohngleichheitsanalyse zwingend berücksichtigt werden.

Der starke Männerüberhang bei der Schichtarbeit verzerrte in Betrieben mit hohem Schichtarbeitsanteil jedoch das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse zum Teil so massiv, dass diese Betriebe die vorgesehene Toleranzschwelle von 5% allein aufgrund der Schichtzulagen überschritten. Dies, obwohl Frauen und Männer für dieselbe Schichtarbeit die gleichen Zuschläge erhalten. Die Folge davon war, dass diese Unternehmen die Lohngleichheitsanalyse mit zusätzlichem Aufwand wiederholen mussten, Reputationsrisiken ausgesetzt sind und allenfalls nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen konnten.

Motion Schilliger setzt sich durch

Damit Unternehmen mit hohem Schichtarbeitsanteil nicht weiter diskriminiert werden, hat Nationalrat Peter Schilliger am 28. September 2023 auf Initiative von Swissmem und des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) eine entsprechende Motion zur Streichung der Schichtzulagen bei der Lohngleichheitsanalyse eingereicht. 

Trotz eines ablehnenden Antrages des Bundesrates hat der Nationalrat die Motion Schilliger im Mai 2025 angenommen. Am 17. Juni 2026 hat dann auch der Ständerat der Vorlage zugestimmt. Der Bundesrat muss nun die notwendigen Anpassungen in der Verordnung ĂĽber die ĂśberprĂĽfung der Lohngleichheitsanalyse vornehmen und die BerĂĽcksichtigung von Schichtzulagen bei der Lohngleichheitsanalyse definitiv streichen.  

Starkes Engagement von Swissmem fĂĽr diese Vorlage

Swissmem hat die Motion zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV)  massgebend initiiert. Die von vielen unserer Mitgliedfirmen aufgezeigten Probleme bei der BerĂĽcksichtigung der Schichtzulagen bei der DurchfĂĽrhung der Lohngleichheitsanalyse konnten erfolgreich gelöst werden. Das politische Engagement des Verbandes fĂĽr unsere Mitglieder hat sich vollumfänglich gelohnt.

Swissmem-Mitgliedern gibt Marcel Marioni, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (044 384 42 09 oder m.marioni@swissmem.ch) gerne Auskunft.

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Letzte Aktualisierung: 22.06.2026