Swissmem_2018-01-15_0488.jpg

«Es führt kein Weg am Rahmenabkommen vorbei»

Startseite «Es führt kein Weg am Rahmenabkommen vorbei»
Ansprechpartner Dr. Stefan BrupbacherDr. Stefan Brupbacher
Direktor
+41 44 384 41 11 +41 44 384 41 11 s.brupbachernoSpam@swissmem.ch
Teilen

Die Coronakrise zeigt, dass das bilaterale Rahmenabkommen für die Schweiz mehr denn je entscheidend ist. Einen anhaltend unsicheren Zustand im Verhältnis zur wichtigsten Handelspartnerin kann sich die Schweiz nicht länger leisten. Stefan Brupbacher, Direktor Swissmem, erwartet deshalb vom Bundesrat Führungsstärke und einen raschen Abschluss des Abkommens.

Stefan Brupbacher, das bilaterale Rahmenabkommen ist während der Coronakrise vorübergehend aus den Medien verschwunden. Hat sich das Thema erledigt?

Stefan Brupbacher: Nein, ganz im Gegenteil! Das Abkommen ist für die Wirtschaft und für unser Land weiterhin entscheidend. Die letzten Monate haben uns vor Augen geführt, wie wichtig der funktionierende Marktzugang und ein geregeltes Verhältnis zu unserer wichtigsten Handelspartnerin, der EU, ist. Deshalb führt kein Weg am bilateralen Rahmenabkommen vorbei. Zudem drängt die Zeit.

Sie sagen, es dränge die Zeit. Weshalb ist das so?

Die Welt droht wegen der Coronakrise sowie dem Konflikt zwischen den USA und China unsicherer zu werden. Als stark exportorientiertes Land steht die Schweiz inmitten dieses Sturms und ist vom Erstarken der Protektionisten direkt betroffen. Bis Ende Jahr erwarten wir einige ganz schwierige Monate und für 2021 eine eher zaghafte Erholung. Das Letzte, was wir da brauchen, ist ein schwelender Konflikt mit der EU. Die MEM-Industrie verkauft 56% ihrer Produkte in die EU. Eine fehlende Rechtssicherheit beim EU-Marktzugang wird die wirtschaftliche Erholung in der Schweiz ausbremsen. Die Zeit des Zuwartens muss deshalb vorbei sein. Nach der Abstimmung über die Kündigungsinitiative muss der Bundesrat mit der EU die offenen Fragen klären und das Abkommen rasch abschliessen.

Ein Vorwurf lautet, dass die europäischen Staaten in der Krise nur für sich geschaut haben. Weshalb soll die Schweiz den bilateralen Weg angesichts dessen weitergehen?

Diese Aussage ist falsch. Die bilateralen Verträge haben der Schweiz erst ermöglicht, für sich die passenden Massnahmen im Verhältnis zum europäischen Ausland zu treffen. Das Schengen-Abkommen sieht Grenzschliessungen im Krisenfall ausdrücklich vor. Die etablierte Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass logistische Probleme im Grenzverkehr rasch gelöst wurden. So konnten beispielsweise dringend benötigte Servicetechniker aus der Schweiz zu den europäischen Kunden reisen. Die Bilateralen waren dafür kein Hindernis, sondern vielmehr Wegbereiterin. Deshalb sollten wir den bilateralen Weg mit dem Rahmenabkommen unbedingt fortsetzen.

Es steht ein Vorschlag im Raum, gemäss dem sich die Schweiz im Gegenzug für ein vorteilhaftes Rahmenabkommen an der Finanzierung der europäischen Corona-Aufbauhilfe beteiligen soll. Was halten Sie davon?

Das Rahmenabkommen nützt beiden Seiten, der Schweiz und der EU. Namentlich mit unseren Nachbarländern bildet die Schweiz einen stark vernetzten industriellen Raum und damit eines der stärksten wirtschaftlichen Zentren Europas. Nun aus Solidarität in eine finanzielle Vorleistung zu gehen, ist falsch. Vielmehr muss der Bundesrat nun endlich die offenen Punkte klären. Erst in der letzten Phase des anstehenden Klärungs-Prozesses könnte ein solches Angebot – wenn überhaupt – Sinn ergeben.

Was sind für Sie die nächsten Schritte in Bezug auf das bilaterale Rahmenabkommen?

Je länger wir warten, desto grösser wird die Unsicherheit und damit der Schaden für die Schweizer Wirtschaft. Die Coronakrise hat fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass das unangenehme Dossier nicht mehr dringend sei. Das ist gefährlich. Eine weitere Verzögerung können wir uns ebenso wenig leisten, wie Fantasien für Konzessionen der EU in den zentralen Bereichen des Rahmenabkommens. Nun sind drei Schritte nötig: Erstens muss im September die SVP-Kündigungsinitiative deutlich versenkt werden. Eine Annahme wäre das Ende des bilateralen Wegs. Zweitens hat der Bundesrat mit Brüssel die noch offenen Punkte bei Staatsbeihilfen, flankierenden Massnahmen und Unionsbürgerrichtlinie zu klären – natürlich im Interesse der Schweiz, aber mit dem nötigen Sinn fürs Mögliche und Sinnvolle. Wir wollen pragmatische Lösungen, die unsere Interessen wahren und uns nicht die Zähne an Grundsatzfragen wie der Rolle des Europäischen Gerichtshofs ausbeissen. Drittens muss der Bundesrat das Abkommen ans Parlament überweisen. Dabei muss er sich endlich von der Opposition der Gewerkschaften emanzipieren und den Weg für die Volksabstimmung frei machen.

War dieser Artikel lesenswert?

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 19.06.2020