Lohnschutz
Einigung bei Lohnschutz-Paket mit 13 Massnahmen, Massnahme 14 verbessert
Wie der Marktzugang ist für die Tech-Industrie auch der liberale Arbeitsmarkt zentral. Swissmem unterstützt das Lohnschutz-Paket mit 13 Massnahmen. Bei der sachfremden Massnahme zum Kündigungsschutz der Arbeitnehmervertreter wurde keine Einigung erzielt, sie wurde in Verhandlungen aber verbessert. Swissmem wird sie deshalb nicht bekämpfen.
Für die Schweizer Tech-Industrie ist der möglichst hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt zentral. Die EU ist mit 56 Prozent Exportanteil der wichtigste Absatzmarkt und ein unverzichtbarer Arbeitskräfte-Pool. In der aktuell sehr angespannten Weltlage gewinnen politisch stabile Beziehungen mit der EU als Voraussetzung für eine reibungslose wirtschaftliche Zusammenarbeit zusätzlich an Bedeutung – sowohl für den Wohlstand als auch für die Sicherheit der Schweiz. Euphorie ist zwar fehl am Platz, denn jedes Abkommen erfordert Kompromisse von beiden Seiten. Doch die Schweiz hat die Bilateralen III gut verhandelt und viel herausgeholt. Die Vorteile überwiegen klar, und keine Alternative zum Bilateralen Erfolgsweg würde der Schweiz mehr Vorteile bringen. Gegen negative Elemente wie die inakzeptabel teure Erasmus-Assoziierung wird sich Swissmem in der parlamentarischen Beratung engagieren. Und im Zuwanderungsbereich gilt nach wie vor: Die Politik muss endlich konsequent im Asylbereich Ordnung schaffen.
Der Verbandsvorstand beschloss deshalb im Juni 2025 einstimmig die Unterstützung der Bilateralen III, sofern der liberale Arbeitsmarkt nicht gefährdet wird. Dieses Kriterium ist mit dem Lohnschutz-Paket 1–13 erfüllt, auf das sich die Sozialpartner geeinigt haben und das von Swissmem integral unterstützt wird. Bei Massnahme 14 gab es keine Einigung, aber Verbesserungen; Swissmem wird sie nicht bekämpfen.
Bilaterale III: Die Brücke für Gleichbehandlung mit EU- und EWR-Staaten
Wir befinden uns in einer Übergangsphase der globalen Ordnung: weg von einer regelbasierten, multilateralen Welt hin zu Blockbildung, Machtpolitik und Abschottung. Mit «Buy European», Stahlschutzmassnahmen und diskriminierenden Abschreiber-Gesetzen schaffen auch die EU und einzelne Mitgliedstaaten Handelshemmnisse, welche der exportorientierten Tech-Industrie empfindlich zusetzen würden. Die Schweiz muss verhindern, schrittweise als Drittstaat ausgeschlossen zu werden. Das wäre für die EU sowieso ein Eigentor: Die Schweizer Tech-Industrie ist ein wesentlicher Akteur in den europäischen Wertschöpfungsketten und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU.
Die Schweiz muss also weiterhin eng in den Binnenmarkt eingebunden bleiben. Das funktioniert nur mit den Bilateralen III, welche ein ähnliches wirtschaftliches Integrationsniveau wie der EWR schaffen. Ohne die Bilateralen III haben wir gegenüber der EU keinerlei Grundlage, um von Diskriminierungen ausgenommen zu werden. Mit den Bilateralen III hingegen kann die Schweiz eine Brücke bauen, wie der Entscheid der EU-Kommission letzte Woche zum «Industrial Accelerator Act» belegte: Die Schweiz wird grundsätzlich wie EU- und EWR-Staaten behandelt.
Personenfreizügigkeit: Zuwanderung in den Arbeitsmarkt sichern, politische Härte bei Sozialzuwanderung und Missbrauch
Auch bei der Personenfreizügigkeit hat die Schweiz in den Verhandlungen viel erreicht. Die Migration bleibt überwiegend auf die Erwerbstätigkeit beschränkt. Die strafrechtliche Landesverweisung ist weiterhin möglich. Auch das Meldeverfahren für wirtschaftlich motivierte Kurzaufenthalte wird bewahrt. Allerdings musste die Schweiz bei der Niederlassungsbewilligung Konzessionen machen, was auch zu mehr Sozialhilfeausgaben führen kann. Umso wichtiger ist erstens die Schutzklausel: Sie erlaubt es der Schweiz, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen eigenständig eine übermässige Zuwanderung vorübergehend zu beschränken – auch gegen den Willen der EU. Zweitens müssen Bund und Kantone im Asylbereich den Spielraum maximal nutzen und ihn sogar ausweiten.
Die Zuwanderung dringend benötigter und integrationswilliger Arbeitnehmender darf nicht durch Probleme in anderen Migrationsbereichen erschwert bzw. sogar verunmöglicht werden.
Stromabkommen: Langfristig sichere und kostengünstige Stromversorgung
Das neue Stromabkommen ermöglicht der Schweiz die Anbindung an den europäischen Strombinnenmarkt, stärkt die Versorgungssicherheit und verbessert die Planbarkeit der grenzüberschreitenden Stromflüsse. Für die Schweizer Tech-Industrie ist das Abkommen von strategischer Bedeutung. Es öffnet den Strommarkt – allerdings unter Erhalt der Wahlfreiheit, erlaubt einen optimalen Einsatz der Wasserkraft und führt tendenziell zu tieferen Strompreisen.
Lohnschutz: Einigung bei Lohnschutz-Paket mit 13 Massnahmen, Massnahme 14 verbessert
Swissmem setzt sich seit jeher für den liberalen Arbeitsmarkt als zentraler Erfolgsfaktor des Werkplatzes Schweiz ein. Das haben wir auch im Rahmen der innenpolitischen Umsetzung der Bilateralen III getan. So konnten bei Massnahme 14 zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter wichtige Verbesserungen erzielt werden. Konkret: Wenn ein Arbeitgeber gewisse Formvorschriften wie ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer zur Suche nach Alternativlösungen zu einer Kündigung nicht erfüllt, ist eine Kündigung nicht mehr nichtig, sondern der Formfehler kann durch ein Nachholen des Verfahrens geheilt werden. Geschieht dies nicht, kann die Kündigung wegen Missbräuchlichkeit angefochten werden, was eine Sanktionszahlung nach sich ziehen kann.. Zentralen Punkten der Arbeitgeberseite wurden damit Rechnung getragen.
Kohäsionszahlungen: Preis des EU-Marktzugangs vertretbar
Schliesslich haben die Bilateralen III und damit der gesicherte und verbesserte Zugang zum wichtigsten Wirtschafts- und Wertepartner einen Preis: Die Kohäsionszahlungen werden sich über Zeit auf ca. CHF 40 jährlich pro Einwohner erhöhen. Das erachtet Swissmem aber als vertretbar.
Horizon Europe stärkt Innovationskraft – Erasmus+ mit zu wenig Mehrwert
Für Swissmem ist die Vollassoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe von grösster Bedeutung. Rund ein Viertel der geförderten Projekte begünstigen Schweizer KMU, die dadurch Zugang zu Know-how, Netzwerken und Innovationsmärkten erhalten. Hingegen lehnt Swissmem eine Beteiligung an Erasmus+ ab. Im Vergleich zur bestehenden Schweizer Lösung ist der Zusatznutzen der Assoziierung angesichts der erheblich höheren Kosten zu bescheiden.
