Europa.png

Bilaterale III

Startseite Engagement Politik Bilaterale III

Swissmem sagt Ja – liberaler Arbeitsmarkt muss aber gewahrt bleiben

Nach eingehender Prüfung unterstützt Swissmem das Vertragspaket der Bilateralen III, sofern der liberale Arbeitsmarkt gewahrt wird. Das hat der Verbandsvorstand einstimmig entschieden. So hat sich Swissmem auch in seiner Vernehmlassungsantwort am 31. Oktober positiv geäussert. Die Schweiz hat gut verhandelt und viel herausgeholt. Euphorie ist zwar fehl am Platz, doch aus Sicht der Exportindustrie und ihrer Unternehmen überwiegen die Vorteile klar. Der bilaterale Weg wird mit den Bilateralen III erfolgreich fortgesetzt.

Lesen Sie die Vernehmlassungsantwort zu den Bilateralen III
Mehr erfahren

Die Abkommen sichern für die stark exportorientierte Schweizer Tech-Industrie (Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie sowie verwandte Technologiebranchen) den hindernisfreien Zugang zum europäischen Absatzmarkt – mit 55% Exportanteil der mit Abstand grösste – und stärken die Rechtssicherheit. Zudem berücksichtigen die Bilateralen III in angemessener Weise die Interessen der Branche bei der Forschungszusammenarbeit und der Versorgungssicherheit mit Strom. Entscheidend bleibt jedoch, dass der liberale Arbeitsmarkt erhalten bleibt. Deshalb muss die Massnahme 14 zum Kündigungsschutz angepasst werden.

Nach rund vierjährigen Sondierungen und Verhandlungen hat der Bundesrat am 13. Juni 2025 das Paket der Bilateralen III in die Vernehmlassung gegeben. Es stellt den bestmöglichen Marktzugang zum EU-Binnenmarkt sicher und schafft eine langfristig tragfähige Basis für die Beziehungen mit der EU. Für die Schweizer Tech-Industrie ist der möglichst hindernisfreie Zugang zum grössten Absatzmarkt und einem wichtigen Arbeitskräfte-Pool zentral.

Bilaterale III: Die Vorteile ĂĽberwiegen klar

Neben den wirtschaftlichen Vorteilen betont Swissmem in seiner Vernehmlassungsantwort auch die institutionellen Verbesserungen des Vertragspakets und die Chancen, die ein Stromabkommen bringen würde. Kritisch äussert sich Swissmem unter anderem zu Aspekten des modernisierten Abkommens zur Personenfreizügigkeit. Klar abgelehnt wird zudem Massnahme 14 der innenpolitischen Umsetzung. Die Schweiz hat gut verhandelt und viel herausgeholt. Euphorie ist zwar fehl am Platz, doch aus Sicht der Exportindustrie und ihrer Unternehmen überwiegen die Vorteile klar. Der bilaterale Weg wird mit den Bilateralen III erfolgreich fortgesetzt.

 

 

Personenfreizügigkeit: Zuwanderung in den Arbeitsmarkt sichern, politische Härte bei Sozialzuwanderung und Missbrauch

Auch bei der PersonenfreizĂĽgigkeit hat die Schweiz in den Verhandlungen viel erreicht. Die Migration bleibt ĂĽberwiegend auf die Erwerbstätigkeit beschränkt. Die strafrechtliche Landesverweisung ist weiterhin möglich. Auch das Meldeverfahren fĂĽr wirtschaftlich motivierte Kurzaufenthalte wird bewahrt. Allerdings musste die Schweiz bei der Niederlassungsbewilligung Konzessionen machen, was auch zu mehr Sozialhilfeausgaben fĂĽhren kann. Umso wichtiger ist erstens die Schutzklausel: Sie erlaubt es der Schweiz, bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen eigenständig eine ĂĽbermässige Zuwanderung vorĂĽbergehend zu beschränken – auch gegen den Willen der EU. Zweitens mĂĽssen Bund und Kantone im Asylbereich den Spielraum maximal nutzen und ihn sogar ausweiten.  

Die Zuwanderung dringend benötigter und integrationswilliger Arbeitnehmender darf nicht durch Probleme in anderen Migrationsbereichen erschwert bzw. sogar verunmöglicht werden.

Stromabkommen: Langfristig sichere und kostengĂĽnstige Stromversorgung

Das neue Stromabkommen ermöglicht der Schweiz die Anbindung an den europäischen Strombinnenmarkt, stärkt die Versorgungssicherheit und verbessert die Planbarkeit der grenzĂĽberschreitenden StromflĂĽsse. FĂĽr die Schweizer Tech-Industrie ist das Abkommen von strategischer Bedeutung. Es öffnet den Strommarkt – allerdings unter Erhalt der Wahlfreiheit, erlaubt einen optimalen Einsatz der Wasserkraft und fĂĽhrt tendenziell zu tieferen Strompreisen. 

Inländische Umsetzung: Lohnschutzniveau erhalten, Massnahme 14 auf akzeptables Mass reduzieren

Bezüglich der innenpolitischen Massnahmen haben sich die Sozialpartner bereits im März 2025 auf ein Lohnschutzpaket geeinigt. Die darin enthaltenen Massnahmen 1 bis 13 stellen den Lohnschutzes effektiv sicher, ohne in den liberalen Arbeitsmarkt einzugreifen. Deshalb unterstützt Swissmem das Lohnschutzpaket, solange es im politischen Prozess integral erhalten bleibt. Die vom Bundesrat zusätzlich vorgeschlagene Massnahme 14 zum erweiterten Kündigungsschutz von bis 35’000 gewählten Arbeitnehmervertretern geht hingegen klar zu weit. Sie muss auf ein akzeptables Mass reduziert werden. Swissmem ist bereit, konstruktiv an einer ausgewogenen Lösung mitzuarbeiten.

Kohäsionszahlungen: Preis des EU-Marktzugangs vertretbar

Schliesslich haben die Bilateralen III und damit der gesicherte und verbesserte Zugang zum wichtigsten Wirtschafts- und Wertepartner einen Preis: Die Kohäsionszahlungen werden sich ĂĽber Zeit auf ca. CHF 40 jährlich pro Einwohner erhöhen. Das erachtet Swissmem aber als vertretbar.  

Horizon Europe stärkt Innovationskraft – Erasmus+ mit zu wenig Mehrwert

Für Swissmem ist die Vollassoziierung der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm Horizon Europe von grösster Bedeutung. Rund ein Viertel der geförderten Projekte begünstigen Schweizer KMU, die dadurch Zugang zu Know-how, Netzwerken und Innovationsmärkten erhalten. Hingegen lehnt Swissmem eine Beteiligung an Erasmus+ ab. Im Vergleich zur bestehenden Schweizer Lösung ist der Zusatznutzen der Assoziierung angesichts der erheblich höheren Kosten zu bescheiden.

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 11.07.2024