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Exporte nach Russland - was ist überhaupt noch möglich?

Die Sanktionen der Schweiz gegen Russland schränken die Geschäftstätigkeiten zunehmend massiv ein. Es besteht zwar nach wie vor kein vollständiges Embargo. Die Unternehmen müssen prüfen, ob ein Export, der Transport und schliesslich die Bezahlung der Produkte überhaupt noch möglich ist.

Nach dem Grundsatzentscheid des Bundesrates die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen ist am 27.4.2022 nun mittlerweile das 5. EU-Paket in die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine eingeflossen. Diese Sanktionen haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit mit Russland. Darüber hinaus können auch die Sanktionsregeln weiterer Länder, wie z.B. der USA, Grossbritanniens und Japans für Schweizer Firmen relevant sein.

Die Verunsicherung bei den Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Russland pflegen, ist nach wie vor gross. Die EU - und mit der Übernahme die Schweiz - haben zwar kein umfassendes Handelsembargo verhängt, aber der Export von Gütern und Dienstleistungen nach Russland ist massiv eingeschränkt und die Verbotslisten werden länger und umfassender.

Was muss ein Exporteur beachten?

  1. Wer Güter und Dienstleistungen nach Russland exportieren will, muss prüfen, ob eine Ausfuhr möglich ist. Konkret muss das Unternehmen die Listen in den Anhängen zur «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» sorgfältig durchgehen und prüfen, ob das eigene Produkt aufgeführt ist und der Export somit verboten ist.
  2. Der Exporteur muss auch prüfen, ob der russische Kunde auf der Sanktionsliste steht. Falls dies der Fall ist, kann nicht geliefert werden. Auf der SECO-Website «Suche nach Sanktionsadressaten» ist die Namenssuche möglich.
  3. Wenn schliesslich ein Export sanktionsrechtlich möglich wäre, muss der Transport der Güter organisiert werden. Das stellt eine zusätzliche Hürde dar, weil viele Transporteure nicht mehr nach Russland ausliefern. Erschwerend kommt hinzu, dass mit dem 5. EU Paket russische und belarussische Transportunternehmen auf dem Gebiet der EU nicht mehr fahren dürfen. Ebenfalls dürfen russische Schiffe nicht mehr an EU-Häfen anlegen.
  4. Nicht zuletzt muss eine Firma sicherstellen, dass die gelieferten Waren bezahlt werden können. Die Finanzflüsse sind eingeschränkt und viele Banken verweigern Finanztransaktionen mit Russland.

Die Sanktionsspirale dreht sich weiter. Die EU spricht bereits von einem 6. Paket. Damit ist klar, dass sich die Sanktionsbestimmungen weiter verschärfen werden. Die aktuell für die Schweiz geltende Version ist auf der Webseite des SECO aufgeschaltet: Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (admin.ch). Swissmem Mitgliedfirmen können Fragen direkt an unsere Fachexpertinnen und Fachexperten richten. Bitte nutzen Sie dafür die folgende Mailadresse: ukrainekrieg@swissmem.ch

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Letzte Aktualisierung: 06.05.2022