Zur Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung gehört die Einführung der Patentbox, mit welcher der Gewinn aus patentgeschützten Produkten tiefer besteuert wird, sowie die Gewährung von zusätzlichen Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Schweiz. Der Abzug von Forschung- und Entwicklungskosten müssen die Kantonen nur optional anbieten. Im Gegensatz zur obligatorischen Einführung der Patentbox, welche von den Kantonen zwingend umgesetzt werden muss. Jeder Kanton bestimmt selber, wie die Patentbox ausgestaltet werden soll. Die Ausführungsverordnung sowie die dazugehörigen Erläuterungen für die Patentbox wurde vor kurzem durch den Bundesrat verabschiedet und publiziert. Insbesondere die Erläuterungen geben wertvolle Hinweise inkl. Beispiele auf die laufende Implementierung und sind hilfreich betreffend die Nutzung der Patentbox.
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