Der Luzerner FDP-Nationalrat und Unternehmer sprach in der Ratsdebatte in der Sondersession anfangs Mai Klartext: «Die Behauptung des Bundes, dass Schichtzulagen diskriminierend sein sollen, obwohl sie für Frauen und Männer genau gleich hoch sind, ist völlig realitätsfremd.» In der Praxis fänden die Unternehmen kaum genügend Mitarbeitende, die bereit seien Schichtarbeit zu leisten. Das Gleiche gilt für öffentliche Arbeitgebende wie Polizeikorps oder Ambulanz – weshalb auch Kantone und Städte die heutige Regelung kritisieren.
«Auch aus diesem Grund sind die Schichtzulagen für Frauen und Männer in der Praxis gleich hoch, und die Arbeitgebenden sind dankbar für jeden einzelnen Mitarbeitenden, der Schichtarbeit leistet, unabhängig von seinem Geschlecht», so Schilliger.
Korrekt handelnde Firmen mit viel Schichtarbeit werden abgestraft
Doch aus gesellschaftlichen Gründen – die der einzelne Arbeitgeber nicht beeinflussen kann – arbeiten gerade sowohl in der Industrie wie auch in Blaulicht-Organisationen deutlich mehr Männer als Frauen in der Schichtarbeit. Das nimmt das «Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann» zum Anlass, die Firmen abzustrafen:
Es beharrt seit Jahren trotz Gesprächen und Interventionen des Parlaments stur darauf, dass Schichtzulagen für die Lohngleichheitsanalyse einbezogen werden – obwohl sie für Frauen und Männer gleich hoch sind.
Der starke Männerüberhang verzerrt in Betrieben mit hohem Schichtarbeits-Anteil das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse aber so massiv, dass diese Betriebe die sogenannte «Toleranzschwelle» – 5% Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern – allein wegen der Schichtzulagen überschreiten. Die Unternehmen müssen die Analyse mit viel Aufwand und Kosten wiederholen, sind Reputationsrisiken ausgesetzt und können sich nur noch eingeschränkt an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
In der Praxis können also Betriebe mit hohem Schichtanteil die Lohngleichheitsprüfung gar nicht bestehen, obwohl sie vollumfänglich korrekt handeln. Swissmem unterstützt verschiedene Mitgliedfirmen, die dieses Problem haben.
Bund ohne gesunden Menschenverstand
Der Bund lässt gesunden Menschenverstand vermissen – umso erfreulicher, dass die von Swissmem massgeblich unterstützte Motion 23.4139 «Diskriminierungsfreie Schichtzulagen von der Lohngleichheitsanalyse ausnehmen» angenommen hat. Nun ist der Ständerat am Zug, um die Industrieunternehmen von dieser unsinnigen Regelung zu befreien.
Das tun den grossen Bemühungen der Tech-Industrie für die Gleichstellung und Förderung von Frauen keinen Abbruch: Schon lange bevor das Gleichstellungsgesetz die Unternehmen zu einer Lohnanalyse verpflichtet hat, setzte sich Branche für die Lohngleichheit ein. Dies auch im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags.
Dieses langjährige Engagement zeigte Wirkung. In der gesamten Tech-Industrie beträgt Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen heute noch 3,2 Prozent. Bei den Swissmem-Mitgliedfirmen liegt sie sogar bei lediglich 2,7 Prozent und somit weit unter der Toleranzschwelle von 5 Prozent. Diese Resultate gründen auf dem klaren Bekenntnis der Branche, Männer und Frauen gleich zu behandeln. Zudem ergäbe eine Diskriminierung der Frauen aufgrund des grossen Fachkräftemangels auch ökonomisch keinen Sinn.
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