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Brexit: Kontingente für britische Staatsangehörige im Falle eines ungeordneten Austritts

An seiner Sitzung vom 13. Februar 2019 hat der Bundesrat über die Regelung der Zulassung von britischen Staatsangehörigen im Falle eines ungeordneten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entschieden. Kommt es dazu, soll die Schweizer Wirtschaft weiter britische Arbeitskräfte rekrutieren können.

Wenn es zu einem ungeordneten Austritt Grossbritanniens aus der EU kommen sollte, wird ab dem 30. März 2019 für britische Staatsangehörige, die zwecks einer Erwerbstätigkeit in die Schweiz reisen, ein separates Kontingent an Bewilligungen zur Verfügung stehen. Im laufenden Jahr 2019 könnten insgesamt 3500 Erwerbstätige (2100 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden. Diese Höchstzahlen würden quartalsweise an die Kantone freigegeben. Die Bewilligungen für britische Staatsangehörige unterlägen vorläufig nicht dem Zustimmungsverfahren und würden in der Kompetenz der Kantone erteilt. Swissmem begrüsst diese Regelung, die der MEM-Branche weiterhin die notwendige Flexibilität für den Beizug von Fachkräften aus Grossbritannien gewährleisten würde. Sofern das Vereinigte Königreich nicht ungeordnet, sondern mit einem Austrittsabkommen aus der EU austreten sollte, würden für die Beziehungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien während einer Übergangsphase (voraussichtlich bis Ende 2020) weiterhin die heutigen Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gelten. <link www.sem.admin.ch/sem/de/home/aktuell/news/2019/ref_2019-02-130.html - external-link-new-window>Medienmitteilung des Bundesrats </link>

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Letzte Aktualisierung: 20.02.2019