Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2021 die benötigten FachkrĂ€fte aus LĂ€ndern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Dies ergĂ€nzend zum PersonenfreizĂŒgigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Folgende Ăberlegungen waren fĂŒr den Entscheid des Bundesrats ausschlaggebend:
- BerĂŒcksichtigung des Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten
- Aktuelle Beanspruchung der Kontingente im Jahr 2019
- Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern
Was bedeutet dies konkret? 2021 sollen wieder 8â500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4â500 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 4â000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
FĂŒr das Jahr 2021 bleiben die Höchstzahlen bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA mit einer Einsatzdauer von ĂŒber 90, resp. 120 Tagen pro Jahr unverĂ€ndert. Es werden 3â000 Einheiten fĂŒr Kurzaufenthalter (L) und 500 fĂŒr Aufenthalter (B) zur VerfĂŒgung stehen. Die quartalsweise Vergabe bleibt ebenfalls bestehen.
Kontingente fĂŒr erwerbstĂ€tige UK-Angehörige
Damit die Unternehmen in der Schweiz im kommenden Jahr auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf FachkrĂ€fte aus UK zugreifen können, hat der Bundesrat fĂŒr ein Jahr gĂŒltige Höchstzahlen fĂŒr erwerbstĂ€tige UK-Staatsangehörige beschlossen. 2021 können bis zu 3500 ErwerbstĂ€tige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
FĂŒr weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur VerfĂŒgung.