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Kontingente 2021 fĂŒr ErwerbstĂ€tige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA sowie UK

Ende November hat der Bundesrat entschieden, dass fĂŒr das kommende Jahr die Kontingente fĂŒr ErwerbstĂ€tige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverĂ€ndert bleiben. Weil das FreizĂŒgigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr angewendet wird, hat der Bundesrat fĂŒr 2021 zudem vorĂŒbergehend ein separates Kontingent fĂŒr erwerbstĂ€tige UK-BĂŒrgerinnen und BĂŒrger festgelegt.

Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2021 die benötigten FachkrĂ€fte aus LĂ€ndern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Dies ergĂ€nzend zum PersonenfreizĂŒgigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Folgende Überlegungen waren fĂŒr den Entscheid des Bundesrats ausschlaggebend:

  • BerĂŒcksichtigung des Bedarfs der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten
  • Aktuelle Beanspruchung der Kontingente im Jahr 2019
  • Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern

Was bedeutet dies konkret? 2021 sollen wieder 8‘500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4‘500 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 4‘000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.

FĂŒr das Jahr 2021 bleiben die Höchstzahlen bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA mit einer Einsatzdauer von ĂŒber 90, resp. 120 Tagen pro Jahr unverĂ€ndert. Es werden 3‘000 Einheiten fĂŒr Kurzaufenthalter (L) und 500 fĂŒr Aufenthalter (B) zur VerfĂŒgung stehen. Die quartalsweise Vergabe bleibt ebenfalls bestehen.

Kontingente fĂŒr erwerbstĂ€tige UK-Angehörige

Damit die Unternehmen in der Schweiz im kommenden Jahr auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU auf FachkrĂ€fte aus UK zugreifen können, hat der Bundesrat fĂŒr ein Jahr gĂŒltige Höchstzahlen fĂŒr erwerbstĂ€tige UK-Staatsangehörige beschlossen. 2021 können bis zu 3500 ErwerbstĂ€tige aus dem Vereinigten Königreich rekrutiert werden: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).

Weitere Informationen

FĂŒr weitere Fragen steht den Mitgliedfirmen von Swissmem Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (c.haufgartnernoSpam@swissmem.ch), gerne zur VerfĂŒgung.

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Letzte Aktualisierung: 26.11.2020