Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2020 die benötigten FachkrĂ€fte aus LĂ€ndern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Dies ergĂ€nzend zum PersonenfreizĂŒgigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Folgende Ăberlegungen waren fĂŒr den Entscheid des Bundesrats ausschlaggebend:
- Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten
- Aktuelle Beanspruchung der Kontingente im Jahr 2019
- Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern
Was bedeutet dies konkret?
2020 sollen wieder 8â500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4â500 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 4â000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
FĂŒr das Jahr 2020 bleiben die Höchstzahlen bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA mit Einsatzdauer von ĂŒber 90, resp. 120 Tagen pro Jahr unverĂ€ndert. Es werden 3â000 Einheiten fĂŒr Kurzaufenthalter (L) und 500 fĂŒr Aufenthalter (B) zur VerfĂŒgung stehen. Die quartalsweise Vergabe bleibt ebenfalls bestehen.
No-Deal-Brexit
FĂŒr den Fall, dass es im kommenden Jahr zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommen sollte, stehen fĂŒr ErwerbstĂ€tige aus UK zusĂ€tzlich 3500 Kontingente zur VerfĂŒgung: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
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