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Kontingente 2020 fĂŒr FachkrĂ€fte

Ende November hat der Bundesrat entschieden, dass 2020 die Kontingente fĂŒr ErwerbstĂ€tige aus Drittstaaten und fĂŒr Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA unverĂ€ndert bleiben. FĂŒr den Fall eines No-Deal-Brexit hat der Bundesrat zudem die Höchstzahlen fĂŒr erwerbstĂ€tige BĂŒrger aus dem Vereinigten Königreich festgelegt.

Die Schweizer Wirtschaft soll auch 2020 die benötigten FachkrĂ€fte aus LĂ€ndern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Dies ergĂ€nzend zum PersonenfreizĂŒgigkeitsabkommen mit der EU/EFTA. Folgende Überlegungen waren fĂŒr den Entscheid des Bundesrats ausschlaggebend:

  • Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten
  • Aktuelle Beanspruchung der Kontingente im Jahr 2019
  • Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern

Was bedeutet dies konkret?

2020 sollen wieder 8‘500 Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 4‘500 mit Aufenthaltsbewilligungen B und 4‘000 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen L.

FĂŒr das Jahr 2020 bleiben die Höchstzahlen bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA mit Einsatzdauer von ĂŒber 90, resp. 120 Tagen pro Jahr unverĂ€ndert. Es werden 3‘000 Einheiten fĂŒr Kurzaufenthalter (L) und 500 fĂŒr Aufenthalter (B) zur VerfĂŒgung stehen. Die quartalsweise Vergabe bleibt ebenfalls bestehen.

No-Deal-Brexit

FĂŒr den Fall, dass es im kommenden Jahr zu einem ungeordneten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommen sollte, stehen fĂŒr ErwerbstĂ€tige aus UK zusĂ€tzlich 3500 Kontingente zur VerfĂŒgung: 2100 mit Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1400 mit Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).

Weitere Informationen auf der Webseite admin.ch

Mitgliedfirmen steht fĂŒr Fragen Claudio Haufgartner, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik zur VerfĂŒgung (044 384 42 26, c.haufgartner@swissmem.ch)

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2019, Claudio Haufgartner