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SF6-Branchenlösung für 2026-2030: Fortführung unter neuen Rahmenbedingungen

Swissmem und das BAFU haben die SF₆-Branchenlösung für den Zeitraum 2026–2030 erneuert. Die teilnehmenden Unternehmen haben sich verpflichtet, die verbleibenden Emissionen weiter zu reduzieren.

Die erfolgreiche SF₆-Branchenlösung wird fortgefĂĽhrt: Swissmem und das Bundesamt fĂĽr Umwelt (BAFU) haben ein aktualisiertes Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet und damit die Rahmenbedingungen fĂĽr die nächste Umsetzungsperiode von 2026 bis 2030 festgelegt. Die Vereinbarung bestätigt das gemeinsame Engagement von Industrie und Behörden zur weiteren Reduktion der SF₆-Emissionen in der Schweiz.

Neue Periode mit tieferen Emissionsplafonds

Für die neue Umsetzungsperiode verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, die Emissionen von Schwefelhexafluorid (SF₆) in den beiden Anwendungsbereichen Schaltanlagen und Teilchenbeschleuniger unter den erneut gesenkten Emissionsplafonds zu halten. Damit werden die bisherigen Erfolge der Branchenlösung konsequent weitergeführt und die Anstrengungen zur Emissionsreduktion weiter intensiviert.

Freiwillige Branchenlösung als bewährtes Instrument

Die SF₆-Branchenlösung setzt weiterhin auf einen freiwilligen und eigenverantwortlichen Ansatz. Dieses Instrument hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt: Durch technische Innovationen, optimierte Prozesse sowie einen bewussteren Umgang mit SF₆ konnten die Emissionen trotz zunehmender Verwenwendung in den letzten Jahrzehnten deutlich reduziert werden. Angesichts des sehr hohen Treibhausgaspotenzials und der Langlebigkeit von SF₆ entspricht dies einem relevanten Beitrag zum Klimaschutz. Mit der Lancierung eines internen Dialogs über einen langfristigen Absenkpfad sollen diese Anstrengungen weiter gestärkt werden.

Meldepflichten über die Branchenlösung erfüllen

SF6 ist das stärkste existierende Treibhausgas und deshalb für die meisten Verwendungen verboten. Verwendungen, die unter eine Ausnahme fallen, sind meldepflichtig gegenüber dem BAFU. Diese Meldepflicht kann über die SF6-Branchenlösung wahrgenommen werden. Die teilnehmenden Unternehmen verpflichten sich dabei, in der Summe die festgelegten Emissionsplafonds nicht zu überschreiten. Dafür wird ein sorgfältiger Umgang mit dem Gas gepflegt, Emissionen wo möglich verhindert und das Personal geschult.

Verschärfte Vorschriften in der EU und der Schweiz

Aktuell treten in der Schweiz sukzessiv neue Verbote fĂĽr das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Schaltanlagen und -geräten mit SF6 in Kraft. Dabei orientiert sich die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) an der EU-F-Gas-Verordnung. Betroffen sind schlussendlich Schaltanlagen und -geräte auf allen Spannungsniveaus, jedoch zuerst auf den untersten Niveaus. Ausgenommen sind bestimmte Anwendungen, fĂĽr welche noch keine Alternativen vorhanden sind. 

💡In die Branchenlösung involviert sind Akteure mit Bezug zu SF₆:

  • Hersteller und Betreiber von Schaltanlagen und weiterer Anlagen im Stromversorgungsnetz
  • der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)
  • Betreiber von industriellen Teilchenbeschleunigern
  • Hersteller von industriellen und medizinaltechnischen Geräten
  • Gaslieferanten
  • das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI)
  • der Schweizerische Verein fĂĽr technische Inspektionen (SVTI)

Weitere Informationen: Freiwillige Branchenlösung fĂĽr SF6

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Letzte Aktualisierung: 16.01.2026