VerkĂĽrzte Lehre (way-up)
Die verkürzte Lehre berücksichtigt die Lernleistungen des Gymnasiums und ergänzt diese mit Berufspraxis und Fachtheorie. Damit führt die way-up-Lehre in 2 Jahren zu einem Berufsabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ und bietet auch die Zulassung für ein Fachhochschulstudium. Dies macht Abgängerinnen und Abgänger der verkürzten Lehre zu begehrten Fachpersonen in der Arbeitswelt. Die way-up Lehre gibt es für folgende Berufsausbildungen:
- Automatiker/-in EFZ
- Elektroniker/-in EFZ
- Informatiker/-in EFZ
- Kaufmann/Kauffrau EFZ
- Konstrukteur/-in EFZ
- Mediamatiker/-in EFZ
- Polymechaniker/-in EFZ
Die way-up-Lehre basiert auf einem Lehrvertrag. Dementsprechend gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei ordentlichen Berufslehren. D.h. Unternehmen mĂĽssen ĂĽber eine Ausbildungsgenehmigung des kantonalen Berufsbildungsamtes verfĂĽgen, um Way-up-Lehren umsetzen zu können. Firmen, welche bereits ordentliche Berufslehren in den gewĂĽnschten Berufen anbieten, steht der Weg zur verkĂĽrzten Lehre ohne zusätzliche Massnahmen offÂen. Eine spezielle Zulassung oder Akkreditierung als Anbieter von verkĂĽrzten Lehren ist nicht notwendig.
Weitere Informationen unter: Schaffen Sie Ausbildungsangebote fĂĽr Maturanden - TecIndustry
Praxisintegriertes Bachelor Studium (PiBS)
Vom Gymnasium direkt an die Fachhochschule. Das PiBS-Studium kombiniert ein vierjähriges Studium an der Fachhochschule mit praktischer Berufstätigkeit in einem Unternehmen und führt zu einem anerkannten Bachelorabschluss. Das PiBS-Studium ist folgenden Fachrichtungen verfügbar:
- Maschinentechnik
- Systemtechnik
- Elektrotechnik
- Energie- und Umwelttechnik
- Informatik
- Diverse weitere Studiengänge
Als Zulassungsbedingung fĂĽr PiBS-Ausbildungsbetriebe gilt in der Regel, dass die Arbeitstätigkeiten im Unternehmen einen Bezug zum gewĂĽnschten Studiengang aufweisen muss. Das PiBS umfasst einen Praxisanteil von 40 %. Während dieser Zeit werden Studierende durch das Ausbildungsunternehmen fachlich beschäftÂigt und betreut. Die Voraussetzung fĂĽr ein PiBS ist ein Ausbildungsvertrag ĂĽber vier Jahre zwischen dem Ausbildungsunternehmen und den Studierenden. Nur damit erhalten die Studenten und Studentinnen eine Zulassung an der Fachhochschule. Zwischen Unternehmen und Fachhochschulen werden in der Regel zusätzliche Vereinbarungen abgeschlossen.
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Arbeitswelterfahrung (Praktikum): Die einjährige Arbeitswelterfahrung ermöglicht es, die Industrie hautnah mitzuerleben sowie branchenbezogene Berufserfahrungen zu sammeln. Das Industriepraktikum beinhaltet eine berufspraktische Ausbildung, die zugehörige Berufstheorie wird in Eigenverantwortung an einer Berufsfachschule, Fachhochschule oder im Selbststudium angeeignet. Die fachliche Vertiefung findet anschliessend in einem regulären Fachhochschulstudium statt.
Unternehmen, welche Automatiker/-innen EFZ oder Elektroniker/-innen EFZ ausbilden sind berechtigt, Praktikanten und Praktikantinnen in Automation und Elektronik auszubilden. Analog werden fĂĽr das Praktikum in den Bereichen Anlagen- und Apparatebau, Konstruktion und Mechanik Ausbildungsbetriebe der Berufe Anlagen- und Apparatebauer/ -in EFZ, Konstrukteur/-in EFZ und Polymechaniker/-in EFZ zugelassen. Eine spezielle Bewilligung zur DurchfĂĽhrung von Praktika ist nicht erforderlich. Die Praktikumsbedingungen, wie z.B. der Lohn, werden in einem Praktikumsvertrag zwischen Praktikant/-in und dem Unternehmen vereinbart.
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