Startseite Coronavirus und Kurzarbeit
Ansprechpartner  Jan Krejci Jan Krejci
Ressortleiter
+41 44 384 42 19 +41 44 384 42 19 j.krejcinoSpam@swissmem.ch
Teilen

Coronavirus und Kurzarbeit

Das Coronavirus hat die Schweiz erreicht. Der Bundesrat hat aufgrund der Ausbreitung des Virus die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiegesetz eingestuft und Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Dieses Verbot gilt mindestens bis am 15. März 2020. Zudem hat das SECO eine neue Weisung zu Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlassen.

Das SECO hat entschieden, dass Kurzarbeit aufgrund des Coronavirus grundsätzlich unter zwei Umständen möglich ist:

  1. Bei einer behördlichen Massnahme (Art. 32 Abs. 3 AVIG i.V.m. Art. 51 Abs. 1 AVIV): Für Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen (z. B. Abriegelung von Städten) oder andere nicht vom Arbeitgeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind, kann Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden. Dies soweit die betroffenen Arbeitgeber die Arbeitsausfälle nicht durch geeignete, wirtschaftlich tragbare Massnahmen vermeiden oder keinen Dritten für den Schaden haftbar machen können.
  2. Aus wirtschaftlichen Gründen (Art. 32 Abs. 1 Bst. a AVIG): Kurzarbeit kann für Arbeitsausfälle beantragt werden, die auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen und unvermeidbar sind. Darunter können sowohl konjunkturelle wie auch strukturelle Gründe fallen, die einen Nachfrage- bzw. Umsatzrückgang zur Folge haben (z.B. Nachfragerückgänge infolge von Infizierungsängsten).

Es ist zudem zu beachten, dass sämtliche anderen Voraussetzungen für Kurzarbeit ebenfalls erfüllt sein müssen (u.a. Arbeitsausfall muss je Abrechnungsperiode mindestens 10 Prozent ausmachen). Ausserdem reicht ein genereller Verweis auf das Coronavirus nicht für Kurzarbeit aus. Vielmehr müsse vom Arbeitgeber glaubhaft gemacht werden, dass der Arbeitsausfall auf das Auftreten des Coronavirus zurückzuführen ist. Zu begrüssen ist, dass das SECO das unerwartete Auftreten des neuen Coronavirus und dessen Auswirkungen nicht als normales Betriebsrisiko beurteilt. Zur Weisung «Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus»

Q&A’s Coronavirus

Im Weiteren häufen sich in den letzten Wochen die arbeitsrechtlichen Fragen rund um das Coronavirus. Diesbezüglich hat Swissmem ihre Mitglieder bereits Ende Januar ein erstes Mal über Kurzarbeit, Ferien und generelle Arbeitseinsätze im Betrieb oder im Homeoffice informiert. Aufgrund der aktuellen Lage hat Swissmem die weiteren Fragen gesammelt und in Q&A’s verarbeitet. Das Dokument Q&A «Coronavirus» wird laufend ergänzt und aktualisiert und kann von Mitgliedfirmen im Extranet bezogen werden.

Arbeitsrecht-Webinare im Zusammenhang mit Coronavirus

Zudem führt Swissmem für ihre Mitgliedfirmen Webinare «Arbeitsrechtliche Informationen i.S. Coronavirus» in deutscher (am Donnerstag, 12.03.), französischer (am Freitag, 13.03.) und italienischer (am Freitag, 13.03.) Sprache durch. Weitere Informationen sowie Anmeldung

Noch kein Swissmem-Mitglied? Sie haben Interesse an unseren Dienstleistungen? Jetzt Mitglied werden und von den Dienstleistungen des Verbands profitieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

War dieser Artikel lesenswert?

Diese Artikel könnten Sie interessieren

Letzte Aktualisierung: 09.03.2020