Nachdem das Parlament im September 2025 die dringliche gesetzliche Grundlage für die Erweiterung der Kurzarbeit auf 24 Monate beschlossen hatte, hat der Bundesrat am 8. Oktober 2025 von seiner damit erhaltenen Kompetenz Gebrauch gemacht und die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht.
Die geänderte Verordnung und somit die Verlängerung der Bezugsdauer tritt am 1. November 2025 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Juli 2026. Aufgrund der Befristung würde ab dem 1. August 2026 grundsätzlich wieder die gesetzlich vorgesehene maximale Bezugsdauer von 12 Monaten gelten. Im Frühling 2026 will der Bundesrat aber eine mögliche Verlängerung der Höchstbezugsdauer für KAE prüfen.
Erhöhung gilt für alle Unternehmen
Die 24 Monate Kurzarbeit können von allen Unternehmen in Anspruch genommen werden, auch von Firmen, welche bereits heute in Kurzarbeit sind und somit eine laufende Rahmenfrist haben. Das ermöglicht es Unternehmen, welche bereits seit rund 18 Monaten KAE beziehen, die Kurzarbeit um weitere 6 Monate zu verlängern. Diese Unternehmen dürften somit ausnahmsweise während der ganzen zweijährigen Rahmenfrist ununterbrochen KAE beziehen. Nach diesem Bezug von KAE können Unternehmen wieder eine neue Rahmenfrist eröffnen lassen. Neu wird in diesem Fall aber eine Wartefrist von sechs Monaten gelten, wenn das Unternehmen vorgängig 24 Monate ohne Unterbruch KAE bezogen hat.
US-Zölle als Grund für Kurzarbeit anerkannt
Bereits im April 2025 hat das SECO die kantonalen Ämter angewiesen, dass neue oder drohende Zölle als Grund für einen KAE-Anspruch anerkannt werden sollen, sofern Unternehmen direkt oder indirekt davon betroffen sind und alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Swissmem begrĂĽsst die beschlossene Massnahme
Swissmem hat sich stark für die Erhöhung der Höchstbezugsdauer für KAE auf 24 Monate eingesetzt. Swissmem begrüsst es deshalb sehr, dass das Parlament unserem Anliegen nachgekommen ist, der Bundesrat die Massnahme nun zeitnah umsetzt und so ein Beitrag zur Unterstützung der Firmen und zur Sicherung der Arbeitsplätze geleistet wird.
FĂĽr Fragen steht Mitgliedfirmen von Swissmem Jan Krejci, Ressortleiter Bereich Arbeitgeberpolitik (j.krejcinoSpam@swissmem.ch), gerne zur VerfĂĽgung.
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