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Was bedeutet ein harter Brexit fĂĽr Unternehmen?

Die Unsicherheit in Bezug auf den Brexit hält weiter an. Die Schweiz hat mit einer Reihe von bilateralen Abkommen mit dem Vereinigten Königreich für den Fall eines «harten» Brexits vorgesorgt. Doch was gilt es in diesem Fall genau zu beachten? Dafür gibt es mittlerweile verschiedene nützliche Informationsquellen.

FĂĽr das Vereinigte Königreich entwickelt sich der Brexit – der Austritt aus der Europäischen Union – zu einer unendlichen Geschichte. Wann und wie der Brexit genau stattfindet, ist weiterhin unklar. Das ungeordnete Ausscheiden des UK aus der EU, ein sogenannt «harter» Brexit, ist weiterhin möglich. Die Schweiz hat fĂĽr diesen Fall mit Grossbritannien bilaterale Abkommen abgeschlossen, welche die reibungslose FortfĂĽhrung der Geschäftsbeziehungen in den meisten Bereichen sicherstellen wĂĽrden. Doch was wĂĽrde ein harter Brexit fĂĽr das eigene Unternehmen bedeuten? Mittlerweile hat der Bund hierfĂĽr eine eigene Informationsseite aufgeschaltet. Auf dieser <link www.eda.admin.ch/dea/de/home/verhandlungen-offene-themen/offene-themen/brexit.html - external-link-new-window>Webseite</link> finden sich insbesondere Hinweise dazu, wie das Verhältnis der Schweiz zum UK in verschiedenen Bereichen geregelt wĂĽrde. Auf der <link www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/themen/brexit.html - external-link-new-window>Seite der Zollverwaltung</link> finden Sie fĂĽr das gleiche Szenario spezifische Informationen fĂĽr die Abwicklung des GĂĽterverkehrs. Diese Wegweiser sind nur relevant, falls das UK Ende März oder zu einem späteren Zeitpunkt ungeordnet aus der EU ausscheiden sollte. Ansonsten gälte mit grosser Wahrscheinlichkeit die vorgesehene Ăśbergangsphase von zwei Jahren, während der sich nichts ändert. Anlaufstellen fĂĽr Ihre konkreten Fragen FĂĽr konkrete Fragen der Unternehmen zu den Auswirkungen des Brexit hat economiesuisse, der Dachverband der Wirtschaft, eine Mail-Hotline eingerichtet. Unter brexit@economiesuisse.ch erhalten Sie Auskunft, etwa zu Zollbestimmungen oder Fragen der Migration. Gleichzeitig stehen Ihnen je nach Thema Ihre gewohnten Ansprechpartner bei Swissmem zur VerfĂĽgung. Auch Urs Meier, stv. Leiter Wirtschaftspolitik, nimmt als allgemeine Anlaufstelle Ihre Anfragen gerne entgegen und leitet sie der zuständigen Person weiter. Sie erreichen ihn unter <link u.meier@swissmem.ch>u.meier@swissmem.ch</link> oder unter 044 384 41 11.

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Letzte Aktualisierung: 22.03.2019