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US-Zölle: Schweizer Tech-Industrie gegenüber der EU erneut benachteiligt

Die USA belegen die Produkte der Schweizer Tech-Industrie neu mit einem Zoll von 12,5 Prozent. Das sind 2,5 Prozentpunkte mehr als für die EU, was für die Schweizer Tech-Branche auf dem US-Markt einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Hauptkonkurrenten bedeutet. Gleichzeitig droht im Rahmen einer laufenden Untersuchung zu industriellen Überkapazitäten ein noch höherer Zollsatz. Um die Nachteile zu kompensieren, fordert Swissmem bessere Standortbedingungen in der Schweiz. Dazu gehören neue Freihandelsabkommen, ein gezielter Bürokratieabbau und der Verzicht auf zusätzliche Belastungen.

Ende Februar 2026 hatte das oberste Gericht der USA entschieden, dass die von Präsident Trump auf Notrecht basierenden, reziproken Zölle unrechtmässig sind. Seither galt gegenĂĽber allen Staaten ein Zusatzzoll von zehn Prozent fĂĽr 150 Tage. Am 24. Juli 2026 ist diese Frist abgelaufen.  

Wie zu erwarten war, ist die Regierung Trump auf andere Rechtsgrundlagen ausgewichen, um länderspezifische Zölle erheben zu können. Neu basieren sie auf der sogenannten «Section 301». Das ist ein US-Rechtsmittel gegen unfaire Handelspraktiken wie zum Beispiel Zwangsarbeit oder industrielle Ăśberkapazitäten.  

Auf dieser Grundlage werden Schweizer Industrieprodukte neu mit einem Zoll von 12,5 Prozent belegt. Das sind 2,5 Prozentpunkte mehr als der Zoll, der fĂĽr die EU-Staaten gilt. Diese Differenz bedeutet einen weiteren und zudem ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil fĂĽr die Firmen der Schweizer Tech-Industrie auf dem US-Markt.   

Wettbewerbsnachteil mit besseren Standortbedingungen ausgleichen  

Der im Vergleich zur EU höhere Zoll schmerzt. Die BegrĂĽndung, dass die Schweiz zu wenig gegen Zwangsarbeit unternehme, ist ungerechtfertigt. Die Tech-Industrie ist eine High-Tech-Branche. Ihre Produkte werden in der Schweiz entwickelt und meist auch hergestellt. Die Zulieferer von Vorprodukten und Komponenten stammen in der Regel aus der EU, die keine Probleme mit Zwangsarbeit kennt. «Der Vorwurf ist absurd», sagt Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor und Leiter Wirtschaftspolitik Swissmem. «Mit Zwangsarbeit lassen sich keine High-Tech-Produkte herstellen».  

Dieser Wettbewerbsnachteil kann und muss mit besseren Standortbedingungen kompensiert werden. Konkrete Massnahmen wären die Inkraftsetzung neuer Freihandelsabkommen, um der Schweizer Industrie den Zugang zu wichtigen Exportmärkten zu erleichtern. Im Fokus stehen die Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, Malaysia sowie die Weiterentwicklung des Abkommens mit China. Ausserdem muss auf einen Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative verzichtet werden. Er brächte den Unternehmen lediglich zusätzliche Belastungen, ohne dass damit Wirkung erzielt wĂĽrde. Im Weiteren wĂĽrde ein gezielter BĂĽrokratieabbau die Unternehmen entlasten. Ein spezielles Schweizer Gesetz gegen Zwangsarbeit braucht es hingegen nicht. Es wĂĽrde nur neue BĂĽrokratie und Regulierung bringen. 

Unsicherheit bleibt bestehen  

Aktuell läuft in den USA im Rahmen der Section 301 eine weitere Untersuchung zu allfälligen industriellen Ăśberkapazitäten. Es besteht also die Gefahr, dass fĂĽr die Schweiz ein noch höherer Zollsatz resultieren könnte. Umso wichtiger wäre ein rechtsverbindliches Abkommen mit den USA, welches die Schweiz gegenĂĽber der EU nicht benachteiligt. «Es wĂĽrde der Schweizer Industrie bei ihren Geschäften mit den USA endlich wieder etwas mehr Sicherheit und Stabilität bringen», sagt Jean-Philippe Kohl.  


Weitere AuskĂĽnfte erteilen:  

Jean-Philippe Kohl 
Vizedirektor und Leiter Wirtschaftspolitik 
Tel. +41 (0)44 384 48 15 / Mobile +41 (0)78 659 17 72 
E-Mail: j.kohlnoSpam@swissmem.ch  

Ivo Zimmermann 
Ressortleiter Kommunikation 
Tel. +41 (0)44 384 48 50 / Mobile +41 (0)79 580 04 84 
E-Mail: i.zimmermannnoSpam@swissmem.ch 

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Letzte Aktualisierung: 24.07.2026