Ende Februar 2026 hatte das oberste Gericht der USA entschieden, dass die von Präsident Trump auf Notrecht basierenden, reziproken Zölle unrechtmässig sind. Seither galt gegenüber allen Staaten ein Zusatzzoll von zehn Prozent für 150 Tage. Am 24. Juli 2026 ist diese Frist abgelaufen.
Wie zu erwarten war, ist die Regierung Trump auf andere Rechtsgrundlagen ausgewichen, um länderspezifische Zölle erheben zu können. Neu basieren sie auf der sogenannten «Section 301». Das ist ein US-Rechtsmittel gegen unfaire Handelspraktiken wie zum Beispiel Zwangsarbeit oder industrielle Überkapazitäten.
Auf dieser Grundlage werden Schweizer Industrieprodukte neu mit einem Zoll von 12,5 Prozent belegt. Das sind 2,5 Prozentpunkte mehr als der Zoll, der fĂĽr die EU-Staaten gilt. Diese Differenz bedeutet einen weiteren und zudem ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil fĂĽr die Firmen der Schweizer Tech-Industrie auf dem US-Markt.
Wettbewerbsnachteil mit besseren Standortbedingungen ausgleichen
Der im Vergleich zur EU höhere Zoll schmerzt. Die Begründung, dass die Schweiz zu wenig gegen Zwangsarbeit unternehme, ist ungerechtfertigt. Die Tech-Industrie ist eine High-Tech-Branche. Ihre Produkte werden in der Schweiz entwickelt und meist auch hergestellt. Die Zulieferer von Vorprodukten und Komponenten stammen in der Regel aus der EU, die keine Probleme mit Zwangsarbeit kennt. «Der Vorwurf ist absurd», sagt Jean-Philippe Kohl, Vizedirektor und Leiter Wirtschaftspolitik Swissmem. «Mit Zwangsarbeit lassen sich keine High-Tech-Produkte herstellen».
Dieser Wettbewerbsnachteil kann und muss mit besseren Standortbedingungen kompensiert werden. Konkrete Massnahmen wären die Inkraftsetzung neuer Freihandelsabkommen, um der Schweizer Industrie den Zugang zu wichtigen Exportmärkten zu erleichtern. Im Fokus stehen die Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten, Malaysia sowie die Weiterentwicklung des Abkommens mit China. Ausserdem muss auf einen Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative verzichtet werden. Er brächte den Unternehmen lediglich zusätzliche Belastungen, ohne dass damit Wirkung erzielt würde. Im Weiteren würde ein gezielter Bürokratieabbau die Unternehmen entlasten. Ein spezielles Schweizer Gesetz gegen Zwangsarbeit braucht es hingegen nicht. Es würde nur neue Bürokratie und Regulierung bringen.
Unsicherheit bleibt bestehen
Aktuell läuft in den USA im Rahmen der Section 301 eine weitere Untersuchung zu allfälligen industriellen Überkapazitäten. Es besteht also die Gefahr, dass für die Schweiz ein noch höherer Zollsatz resultieren könnte. Umso wichtiger wäre ein rechtsverbindliches Abkommen mit den USA, welches die Schweiz gegenüber der EU nicht benachteiligt. «Es würde der Schweizer Industrie bei ihren Geschäften mit den USA endlich wieder etwas mehr Sicherheit und Stabilität bringen», sagt Jean-Philippe Kohl.
Weitere AuskĂĽnfte erteilen:
Jean-Philippe Kohl
Vizedirektor und Leiter Wirtschaftspolitik
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Ivo Zimmermann
Ressortleiter Kommunikation
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