Für Schweizer Exporteure bedeutet der Entscheid des Obersten Gerichts nicht das Ende der Zölle. So viel ist klar. Stattdessen gelten seit dem 24. Februar 2026 basierend auf Section 122 des Trade Act von 1974 Zölle vorerst 10 Prozent für 150 Tage gegenüber allen Staaten. Eine Verlängerung müsste vom Kongress bewilligt werden. Viel eher ist aber damit zu rechnen, dass Präsident Trump bis dann eine neue Rechtsgrundlage für weitere Zölle gefunden hat.
Diese befristeten 10-Prozent-Zölle werden nicht auf die 15 Prozent, welche die Schweiz mit den USA vereinbart hat, aufgeschlagen, sondern gelten alternativ. Das bedeutet einen effektiven Zollsatz für Schweizer Exporteure von insgesamt etwa 15 Prozent – bestehend aus den 10 Prozent und den bisherigen Zöllen von knapp 5 Prozent, die vor dem April 2025 galten.
Section 122 des Trade Act von 1974 erlaubt einen maximalen Tarif von 15 Prozent für 150 Tage. Mittelfristig ist deswegen mit einer Erhöhung der 10 Prozent auf 15 Prozent zu rechnen, was sich für Schweizer Exporteure in einem Zollsatz von rund 20 Prozent niederschlägt.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Einige Produkte sind von den neuen Zöllen ausgenommen, etwa bestimmte kritische Mineralien, Energieprodukte und Arzneimittel. Für den Stahl- und Aluminium-Anteil von Produkten gelten weiterhin die bestehenden Zölle der Section 232 von 50%. Es gibt keine Kumulation des Section 122 Zolls mit den Section 232 Zöllen. Aber die Nicht-Stahlanteile und Nicht-Aluminiumanteile in derivativen Produkten werden neu zum Zollsatz von 10 Prozent verzollt.
Die Unsicherheit bleibt: Was passiert nach den 150 Tagen?
Auch wenn das Urteil des Supreme Court eine gewisse Klarheit geschaffen hat, bleibt die Lage für Schweizer Unternehmen unklar. Die Unsicherheit bleibt ein grosser Risikofaktor für international ausgerichtete Unternehmen. Etwas mehr Planbarkeit und Verbindlichkeit könnte ein mögliches Handelsabkommen zwischen der Schweiz und den USA bringen.
Swissmem setzt auf langfristige Lösungen
Die Schweizer Regierung arbeitet weiterhin auf ein langfristiges und rechtlich verbindliches Handelsabkommen mit den USA hin. Denn eines ist sicher: «The tariffs are here to stay» – in der einen oder anderen Form. Die Schweizer Tech-Industrie muss unter denselben oder besseren Bedingungen arbeiten können wie ihre internationalen Konkurrenten, um im globalen Wettbewerb nicht ins Hintertreffen zu geraten.
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