Nach vielen Hiobsbotschaften im internationalen Handel konnte zumindest eine Krise erfolgreich abgewandt werden: die drohende Diskriminierung Schweizer Maschinenhersteller auf dem italienischen Markt. Konkret wurde ein Umdenken beim neuen Finanzgesetz 2026 unseres Nachbarlandes erreicht. Dieses sah vor, dass italienische Unternehmen bei Investitionen in neue Maschinen von stark erhöhten steuerlichen Sonderabschreibungen («Hyperabschreibungen») profitieren können – allerdings nur, wenn die Maschinen aus EU- oder EWR-Staaten stammen. Schweizer Hersteller wären damit ausgeschlossen worden. Für die Schweizer Tech-Industrie standen Exporte von rund einer Milliarde Franken pro Jahr auf dem Spiel. Bereits im Januar wurden einzelne Bestellungen italienischer Kunden bei Schweizer Firmen sistiert.
Swissmem hatte bereits Anfang Jahr auf die drohende Diskriminierung hingewiesen, die Schweizer Behörden informiert und sich gemeinsam mit ihnen für eine Korrektur eingesetzt.
Aufatmen bei den Schweizer Maschinenexporteuren
Nun kommt der Kurswechsel: Wie die italienische Wirtschaftszeitung Il Sole 24 Ore berichtet, kündigte der stellvertretende Wirtschaftsminister Maurizio Leo an, die territorialen Beschränkungen aufheben zu wollen. Damit würden auch Schweizer Maschinenexporte künftig unter die neue Abschreiber-Regelung fallen.
Swissmem begrüsst diese Ankündigung ausdrücklich. Die Umsetzung der neuen Hyperabschreibungen scheint aber derzeit blockiert zu sein, weil die vollständige Aufhebung der territorialen Herkunftsbeschränkung erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Solange diese Finanzierung ungeklärt ist, bleibt das Umsetzungsdekret blockiert.
Thema Marktzugang wird die Schweiz weiterhin beschäftigen
Der Fall Italien zeigt, dass steuerliche und regulatorische Rahmenbedingungen zunehmend industrie- und handelspolitische Wirkung entfalten.
FĂĽr die Schweizer Tech-Industrie bedeutet dies: Auch wenn formale Diskriminierungen beseitigt werden, bleibt der praktische Marktzugang ein sensibles Thema. Swissmem wird die Umsetzung der angekĂĽndigten Anpassungen deshalb weiterhin eng verfolgen und sich dafĂĽr einsetzen, dass Schweizer Unternehmen gleichbehandelt werden.

