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Für mehr Fachkräfte: Ja zu Individualbesteuerung am 8. März

Am 8. März 2026 stimmen die Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Die Reform beseitigt steuerliche Fehlanreize, welche die finanzielle Attraktivität der Erwerbsarbeit schmälern. Für die Tech-Industrie ist deshalb ein Ja von besonderer Bedeutung, da sie einen Beitrag zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leistet und den Fachkräftemangel entschärft.

Warum ist die Individualbesteuerung fĂĽr die Tech-Industrie wichtig?

Welches Unternehmen in der Tech-Industrie kennt es nicht: die Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu rekrutieren. Gleichzeitig bleiben die im Inland verfügbaren Arbeitskräfte ungenutzt, weil gut ausgebildete Personen – häufig Frauen – ihr Pensum nicht erhöhen oder gar auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Ein Grund dafür sind steuerliche Rahmenbedingungen, die zusätzliches Einkommen von Zweitverdienenden überproportional belasten und dazu führen, dass sich eine Ausweitung oder eine Wiederaufnahme der Arbeit finanziell kaum lohnt. Erst recht, wenn sie in Familien mit Kindern mit enormen Betreuungskosten verbunden ist.

Die Individualbesteuerung beseitigt diese Fehlanreize und kann gemäss Schätzungen der eidgenössischen Steuerverwaltung zu einem Beschäftigungseffekt von zusätzlichen 10’000 bis 44’000 Vollzeitstellen fĂĽhren. Da sich dieser Beschäftigungseffekt auf viele Teilzeitpensen verteilen dĂĽrfte, betrifft er deutlich mehr Personen. 

Wie wirkt die Reform in der Praxis?

Ein Ehepaar erzielt ein gemeinsames steuerbares Einkommen von rund CHF 150’000. Die hauptverdienende Person arbeitet 100 Prozent und verdient CHF 110’000, während die zweitverdienende Person 60% arbeitet und CHF 40’000 verdient.

Wenn die zweitverdienende Person ihr Pensum auf 80% erhöht, steigt ihr Einkommen um ca. CHF 13’000. Aufgrund der gemeinsamen Besteuerung kann dieses zusätzliche Einkommen einem Grenzsteuersatz von rund 12% oder mehr unterliegen. Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil des Mehrverdienstes stark besteuert wird, wodurch sich die finanzielle Attraktivität der Erhöhung des Pensums für das Ehepaar stark verringert.

Mit der Einführung der Individualbesteuerung würden beide Personen separat besteuert. In diesem Fall müsste die zweitverdienende Person eine deutlich geringere Steuerlast tragen, was die Erhöhung des Arbeitspensums oder die Aufnahme einer Arbeit finanziell lohnenswerter machen würde.

Was würde sich im Steuersystem ändern?

Die Individualbesteuerung ersetzt die heutige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren durch eine separate Veranlagung jeder steuerpflichtigen Person. Einkommen und Vermögen werden künftig individuell erfasst und besteuert, unabhängig vom Zivilstand. Familienbezogene Abzüge bleiben bestehen und werden den einzelnen Elternteilen zugeordnet.

Das zentrale Argument der Kritiker besteht darin, dass beide Partner separate Steuererklärungen ausfĂĽllen mĂĽssen. Allerdings ist das nur auf den ersten Blick ein Nachteil: Wer seine Steuererklärung selbst ausfĂĽllt, erhält einen transparenten Ăśberblick darĂĽber, wie viel vom hart erarbeiteten Lohn er oder sie dem Staat abfĂĽhren muss – fĂĽr mehr oder weniger sinnvolle Dienstleistungen. Zudem fĂĽhrt die Auseinandersetzung mit den eigenen Finanzen dazu, dass man bei jeder Abstimmung bewusster ĂĽber höhere Staatsausgaben und/oder Steuererhöhungen nachdenkt. Wenn man dann noch erkennt, dass man dank Individualbesteuerung weniger Steuern zahlen muss, ist es umso erfreulicher. 

Wer profitiert von der Individualbesteuerung?

Von der Individualbesteuerung profitieren insbesondere Zweitverdienende. Mit der Reform werden zusätzliche Erwerbsanstrengungen steuerlich nicht mehr benachteiligt.

Auch Unternehmen profitieren von einer höheren Erwerbsbeteiligung. Gerade für die Tech-Industrie verbessert dies die Verfügbarkeit von Fachkräften. Langfristig profitiert auch die Volkswirtschaft durch eine bessere Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials. Ein willkommener Nebeneffekt in der aufgeheizten Migrationsdebatte: Das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften wächst, ohne dass zusätzliche Zuwanderung erforderlich ist.

Swissmem engagiert sich fĂĽr ein Ja

Swissmem unterstĂĽtzt die EinfĂĽhrung der Individualbesteuerung. Der Vorstand hat fĂĽr die Abstimmung vom 8. März 2026 einstimmig die Ja-Parole gefasst. 

Swissmem erwartet, dass die Reform die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt.

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2026