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EinfĂĽhrung neuer Sonderbestimmung fĂĽr Personal mit ICT-Aufgaben

Der Bundesrat hat am 13. Februar 2019 der EinfĂĽhrung einer neuen Sonderbestimmung fĂĽr Personal mit Aufgaben der Informations- und Kommunikationstechnik zugestimmt. Die revidierte Verordnung tritt am 1. April 2019 in Kraft.

Der neue Artikel 32a der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) führt die Möglichkeit ein, Nacht- und Sonntagsarbeit zu leisten, ohne dass der Betrieb vorgängig eine Bewilligung einholen muss. Allerdings muss die Nacht- und Sonntagsarbeit für die Behebung von Störungen an der Netz- oder Informatikstruktur oder deren Wartung notwendig sein. Zu den Arbeitnehmenden, die von einer Bewilligung ausgenommen sind, gehören zum einen die internen IT-Mitarbeiter eines Betriebs wie auch die Arbeiter von IT-Unternehmen, die für das einwandfreie Funktionieren von Netz- oder Informatikstrukturen verantwortlich sind.

Diese neue Bestimmung, welche eine weitere unnötige bürokratische Hürde abbaut, gilt selbstverständlich auch für die MEM-Branche. Swissmem hatte sich im Rahmen des Vernehmlassungsprozesses für diese Anpassung engagiert und begrüsst sie sehr.

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Letzte Aktualisierung: 20.02.2019